legales Arbeitsverhältnis einfach abgewickelt

Haushaltshilfe und Putzfrau in Leuk, Susten und Umgebung

Bei FairClean erstellen Sie über eine Webapplikation einen Arbeitsvertrag, Sie verwalten die Stunden sowie die Lohn- und Sozialversicherungsabrechnungen für Ihre Putzfrau und Haushaltshilfe spielend leicht.

Wie funktioniert FairClean?

Sie haben Ihre Putzfrau des Vertrauens für Ihren Privathaushalt gefunden ...

... und fragen sich nun, was es alles an Formalitäten für eine legale Anstellung benötigt?

Dann sind Sie hier bei FairClean genau richtig!

Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.

Verantwortung übernehmen einfach gelöst - fühlen Sie sich bei uns gut aufgehoben!

Was bietet Ihnen FairClean?

Arbeitsvertrag

Aufgrund Ihrer Angaben in der Stammdatenerfassung, erstellt es auf der Webapplikation den Arbeitsvertrag, welchen Sie nur noch ausdrucken und von beiden Seiten unterzeichnen lassen müssen.

Unfallversicherung

Ein Kundenberater der Baloise Versicherung nimmt mit Ihnen für die Unterzeichnung der Unfallversicherungspolice Kontakt auf. Somit haben Sie Ihre Versicherungspflicht erfüllt.

UVG Art. 1a

Anmeldeformular für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Das Anmeldeformular für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge steht für Sie bereit. Sie müssen dieses nur noch ausdrucken, unterschreiben und der Ausgleichskasse fristgerecht zukommen lassen. Somit sind Sie ordnungsgemäss als Arbeitgeber/-in bei der Ausgleichskasse angemeldet und erfüllen die Beitragspflicht mit der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträgen AHV/IV/EO/ALV Ihrer Haushaltshilfe.

AHVG 1a

Wir stellen Ihnen auf der Webapplikation eine Benutzerfreundliche Applikation für die digitale Arbeitszeiterfassung zur Verfügung

Ihre Haushaltshilfe erhält ein Login zum Erfassen der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit erfasst sie via Tablet, Computer oder auch ganz einfach von unterwegs auf ihrem Smartphone. Wenn Sie möchten, können aber auch Sie als Arbeitgeber/-in die Arbeitszeit erfassen.

ArG Art. 46, sowie 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz

Lohnabrechnungen mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen

Die Lohnabrechnung wird analog der Zeiterfassung laufend erstellt und aktualisiert. Ein mühsames Ausdrucken der Lohnabrechnung für Ihre Haushaltshilfe ist nicht notwendig. Ihre Haushaltshilfe erhält ein eigenes Login, mit welchem sie Einsicht in die monatlichen Lohnabrechnungen hat. Wünscht sie ein Ausdruck, so kann sie diese problemlos ausdrucken.

Art. 323 b Abs. 1 OR

Lohndeklaration für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge 

Am 1. Januar wird Ihnen auf der Webapplikation das Formular für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse für das vergangene Jahr bereitgestellt. Mit drei Klicks steht für Sie das Dokument zum Versand bereit.

Von der Ausgleichskasse werden Sie die Abrechnung für die Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge im Verlaufe vom Monat Januar/Februar erhalten.

Ihre Haushaltshilfe erhält von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung über die abgelieferte Quellensteuer, welche sie dann ihrer Steuerklärung beilegt. (Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren)

Werden die Sozialversicherungen mit dem ordentlichen  Abrechnungsverfahren abgerechnet, so erstellen wir den Lohnausweis und lassen diesen Ihnen, Ihrer Haushaltshilfe und der Steuerverwaltung zukommen. 

AHVG Art. 12 Absatz 2, AHVV 34d Art. 2 lit. a

und so funktioniert FairClean

 

Nebenbei ;-)

Leuk und Umgebung

Leuk befindet sich am Osthang des Dalatals. Aus den Ortschaften Leuk Stadt, Susten, sowie seit dem 1. Januar 2013 Erschmatt und weiteren Weilern besteht die Gemeinde Leuk.

Das frühromanische Schloss wurde von der Stiftung restauriert und mit neuem Leben erfüllt. Regelmässig finden in den Räumlichkeiten vom Schloss Literaturprojekte statt und werden von der Siftung Schloss Leuk lanciert oder unterstützt. (Lesungen, Buchvernissagen, Schreibwerkstätte, Symposien) Der einzigartige «Spycher: Literaturpreis Leuk» wird alljährlich von der Stiftung Schloss Leuk vergeben. Das Turu-Fäscht ebenfalls sehr beliebt, dieses Gönner-Fest findet alle zwei Jahre statt.  

 

 

 

 

Arbeitsbewilligung

Es liegt in Ihrer Verantwortlichkeit als Arbeitgeber/-in abzuklären, ob Ihre Haushaltshilfe einen gültigen Identitätsnachweis hat und ob es eventuell zusätzlich noch eine Arbeitsbewilligung benötigt. Detailliertere Informationen dazu, erhalten Sie nach der Registrierung auf der FairClean Webapplikation.  

Zur Registrierung

Lohnfortzahlung bei Krankheit & Unfall

Haben Sie fragen hierzu?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. 

Kontaktaufnahme

Überzeugt?

Gerne unterstützen und begleiten wir Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis.

Stelleninserate

Haushaltshilfen & Putzfrauen in Leuk-Susten und Umgebung

Keine Stellenangebote vorhanden.

Faire und legale Anstellung von Raumpflegerinnen im Wallis

Was kostet mich eine angemeldete Putzfrau?

In der Praxis werden in der Regel CHF 25.00 pro Stunde ausbezahlt.

Die wichtigesten Vorteile vom FairClean Service

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Formalitäten

Bei der Anstellung Ihrer Putzfrau werden Sie zum Arbeitgeber mit den damit einhergehenden Rechten und Pflichten. Versicherungen sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Arbeitgebers. Wir unterstützen Sie dabei, dass alles legal abläuft und Schwarzarbeit kein Thema ist. 

Machen Sie es sich einfach. Nutzen Sie dne FairClean Service und erfüllen Sie spielend leicht Ihre Pflicht als Arbeitgeber/-in. Mit FairClean lassen sich alle nötigen Dokumente im Handumdrehen erstellen. 

Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung

Alle Arbeitnehmenden müssen in der Schweiz durch den Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert werden. (UVG Art. 1a)

Ab mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche, pro Arbeitgeber/ -in ist die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) ebenso obligatorisch. Die Kosten für die Berufsunfallersicherung trägt der Arbeitgebende die Kosten für die Nichbetriebsunfallversicherung trägt die Haushaltshilfe.

Abrechnung Sozialversicherungen

Sie sind verpflichtet, für Ihre Haushalts­hilfe in Ihrer Privat­haushaltung Sozial­versicherungs­beiträge (AHV­/­IV­/­EO­/­ALV­/­FAK) ab dem ersten Rappen Entlöhnung abzurechnen und nicht wie häufig angenommen erst ab CHF 2'300.00 im Jahr.

(AHVG Art. 12 Absatz 2 / AHVV 34d Art. 2 lit. a)

Beitragspflicht

Abschluss Arbeitsvertrag

Es wird ein schriftlicher Einzel­arbeits­vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe ab­geschlossen, um die Verein­barungen klar festzuhalten.

Verein­barungen wie Höhe des Stunden­lohnes, Dauer des Arbeits­verhältnisses, Beschäftigungs­bedingungen, Anzahl Wochen Ferien etc.

Einzelarbeitsvertrag - Lohnfortzahlung bei Krankheit

weitere rechtliche Bedingungen

Von FairClean überzeugt?

Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.

FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

CHF
Stunden

Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
Details anzeigen

CHF 0.00
CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.