Ich musste aus gesundheitlichen Gründen eine Haushaltshilfe suchen. Doch dieses erwies sich nicht als eine einfache Sache. Doch jetzt habe ich eine hilfsbereite Fee gefunden. Aber jetzt kam ein weiteres Problem auf mich zu. Was muss ich genau machen um diese Frau rechtmässig anzumelden (Ausländerin) und auch AHV- und versicherungstechnisch abzusichern? Ich habe mich bei verschiedenen Organisationen erkundigt, aber niermand konnte oder wollte mir bei diesem Problem behilfich sein. Da hat mir jemand die Organisation von Frau Kyra Imhof empfohlen. Und siehe da, mein Problem war gelöst.
Nach einem einzigen Anruf war alles innert ein paar Tagen erledigt. Und was ich wichtig und super finde, alles war sehr übersichtlich und für mich ältere Frau auf meinem PC eingerichtet. Und ich weiss, dass ich mich bei einem Problem sofort an Frau Imhof wenden kann. Ich möchte mich bei Frau Imhof von Herzen bedanken und kann das nur weiterempfehlen
Sie haben Ihre Putzfrau des Vertrauens für Ihren Privathaushalt gefunden ...
... und fragen sich nun, was es alles an Formalitäten für eine legale Anstellung benötigt?
Dann sind Sie hier bei FairClean genau richtig!
Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.
Verantwortung übernehmen einfach gelöst - fühlen Sie sich bei uns gut aufgehoben!
Was bietet Ihnen FairClean?
Arbeitsvertrag
Aufgrund Ihrer Angaben in der Stammdatenerfassung, erstellt es auf der Webapplikation den Arbeitsvertrag, welchen Sie nur noch ausdrucken und von beiden Seiten unterzeichnen lassen müssen.
Unfallversicherung
Ein Kundenberater der Baloise Versicherung nimmt mit Ihnen für die Unterzeichnung der Unfallversicherungspolice Kontakt auf. Somit haben Sie Ihre Versicherungspflicht erfüllt.
UVG Art. 1a
Anmeldeformular für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Das Anmeldeformular für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge steht für Sie bereit. Sie müssen dieses nur noch ausdrucken, unterschreiben und der Ausgleichskasse fristgerecht zukommen lassen. Somit sind Sie ordnungsgemäss als Arbeitgeber/-in bei der Ausgleichskasse angemeldet und erfüllen die Beitragspflicht mit der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträgen AHV/IV/EO/ALV Ihrer Haushaltshilfe.
AHVG 1a
Wir stellen Ihnen auf der Webapplikation eine Benutzerfreundliche Applikation für die digitale Arbeitszeiterfassung zur Verfügung
Ihre Haushaltshilfe erhält ein Login zum Erfassen der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit erfasst sie via Tablet, Computer oder auch ganz einfach von unterwegs auf ihrem Smartphone. Wenn Sie möchten, können aber auch Sie als Arbeitgeber/-in die Arbeitszeit erfassen.
ArG Art. 46, sowie 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz
Lohnabrechnungen mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen
Die Lohnabrechnung wird analog der Zeiterfassung laufend erstellt und aktualisiert. Ein mühsames Ausdrucken der Lohnabrechnung für Ihre Haushaltshilfe ist nicht notwendig. Ihre Haushaltshilfe erhält ein eigenes Login, mit welchem sie Einsicht in die monatlichen Lohnabrechnungen hat. Wünscht sie ein Ausdruck, so kann sie diese problemlos ausdrucken.
Art. 323 b Abs. 1 OR
Lohndeklaration für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Am 1. Januar wird Ihnen auf der Webapplikation das Formular für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse für das vergangene Jahr bereitgestellt. Mit drei Klicks steht für Sie das Dokument zum Versand bereit.
Von der Ausgleichskasse werden Sie die Abrechnung für die Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge im Verlaufe vom Monat Januar/Februar erhalten.
Ihre Haushaltshilfe erhält von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung über die abgelieferte Quellensteuer, welche sie dann ihrer Steuerklärung beilegt. (Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren)
Werden die Sozialversicherungen mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren abgerechnet, so erstellen wir den Lohnausweis und lassen diesen Ihnen, Ihrer Haushaltshilfe und der Steuerverwaltung zukommen.
AHVG Art. 12 Absatz 2, AHVV 34d Art. 2 lit. a
Nebenbei ;-)
Gampel / Steg und Umgebung
Die Gemeinde Steg-Hohtenn zählt rund 1'600 Einwohner und bildet das Eingangstor zum Lötschental. Im alten Dorfkern von Steg, rankt die älteste Rebe der Schweiz, am «Borrihaus» an einer Pergola in die Höhe.
Der beliebte Höhenweg auf der Lötschberg Südrampe beginnt in Hohtenn.
Gampel – schweizweit bekannt durch das beliebte Openair Mitten im Hitzemonat August. Die Besucher sind immer wieder aufs Neue begeistert von der grossartigen Kulisse und ganz tief im Inneren heisst es «Einmal Gampel – immer Gampel».
Jeizinen, auf 1500 m ü.M.. ist ein Geheimtipp – klein aber fein. Hektik und Stress kennt man hier nicht.