Wir haben uns an Fairclean gewendet, als wir vor ein paar Jahren auf der Suche nach einer Putzfee waren. Kyra zeigte uns fachkundig die Regeln und Pflichten, sowie die Lohnabrechnungen, die mit der Anstellung einer Putzfee verbunden sind. Die App, die nun zur Verfügung steht, hat die Stundenregistrierung und Bezahlung der Stunden noch einfacher gemacht. Neben der Unterstützung, die Kyra bei der Anstellung einer Putzfee gibt, hat sie uns auch sehr geholfen, als wir unerwartet eine neue Putzfee suchen mussten. Vielen Dank, Kyra, für deine engagierte Unterstützung. Wir empfehlen deine Fachkompetenz auf jeden Fall an jeden, der eine Putzfee anstellt.
Beitragspflicht
Erwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspflichtig. Jugendliche Hausangestellte sind bis zum 31. Dezember nach Vollendung des 25. Altersjahres von der Beitragspflicht befreit (Sackgeldjobs), sofern ihr Lohn CHF 750 im Kalenderjahr nicht übersteigt. Die jugendlichen Angestellten können aber die Beitragsabrechnung verlangen.
AHVV 34d Art. 2 lit. a 1. + 2.
Beitragspflicht im Rentenalter
Im Hausdienst tätige Personen, welche das ordentliche Rentenalter erreicht haben, zahlen weiterhin Beiträge an die AHV, die IV und die EO, nicht jedoch an die Arbeitslosenversicherung. Für sie gilt ein Freibetrag von CHF 16’800 pro Jahr bzw. CHF 1’400 pro Monat. Auf dem Teil des Einkommens, der den Freibetrag übersteigt, müssen AHV/IV/EO-Beiträge entrichtet werden.
Beitragspflicht Frühpension
Keinen Freibetrag gibt es jedoch für frühpensionierte Rentnerinnen und Rentner, welche ihre Altersrente vorbeziehen. Für sie müssen auch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichtet werden.
AHVV 6quater Absatz 1