auf Anfrage

Kann man über FairClean abrechnen wenn die Haushaltshilfe auch Pflegeleistung erbringt?

Auf Anfrage!

Wer neben den Tätigkeiten in der Hauswirtschaft auch Pflegeleistungen an Betagten und Kranken zu Hause erbringt, benötigt dafür die entsprechende berufliche Qualifikation sowie eine Bewilligung nach den kantonalen Gesundheitsgesetzen.

Die Erbringung von Pflegeleistungen ist bewilligungspflichtig

Eine Bewilligung der kantonalen Gesundheitsbehörden wird in der Regel benötigt, wenn eine Person fachlich eigenverantwortlich sowie berufsmässig oder im Einzelfall gegen Entgelt Pflegeleistungen erbringt.

Pflegeleistungen

Zu den Pflegeleistungen zählen in der Regel die Tätigkeiten im Sinne der Krankenpflege-Leistungsverordnung1. Zu den pflegerischen Massnahmen gehört auch die Grundpflege, d.h. Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim Aufstehen und zu Bett gehen (Mobilisation), beim An- und Auskleiden sowie beim Essen und Trinken.

Bewilligung

Die Erbringung dieser Pflegeleistungen ist auch dann bewilligungspflichtig, wenn sie nicht von einem Arzt angeordnet wurden. Voraussetzung für die Bewilligungserteilung ist in der Regel ein anerkanntes Diplom als Pflegefachperson und zwei Jahre praktische Erfahrung unter fachlicher Aufsicht.

Zuständig für die Erteilung der Bewilligung zur Berufsausübung ist die kantonale Gesundheitsbehörde. 

Dienststelle für Gesundheitswesen (vs.ch)

https://www.vs.ch/de/web/ssp

 

 

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FairClean Lohnrechner

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Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.