Ich bin zu Fairclean gekommen, weil ich eine Raumpflegerin fair einstellen wollte und nicht die Zeit hatte, mich mit den Formalien auseinanderzusetzen. Ich bin so dankbar, dass Fairclean das für mich übernimmt! Die Webapp ist sehr intuitiv zu bedienen und leitet einen klar durch alle Schritte. Danach sind alle Dokumente sicher an einem Ort gespeichert und ich muss mich nicht mehr darum kümmern. Das Ganze ist super einfach und es erleichtert mich zu wissen, dass alles richtig gemacht wird. Ich werde auch sonst gut unterstützt, z.B. bei der Arbeitsbewilligung für meine ausländische Raumpflegerin. Fairclean ist nicht nur ein anonymes Web Interface - der Kundenservice dahinter ist klasse! Merci Fairclean!
Sie haben Ihre Putzfrau des Vertrauens für Ihren Privathaushalt gefunden ...
... und fragen sich nun, was es alles an Formalitäten für eine legale Anstellung benötigt?
Dann sind Sie hier bei FairClean genau richtig!
Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.
Verantwortung übernehmen einfach gelöst - fühlen Sie sich bei uns gut aufgehoben!
Was bietet Ihnen FairClean?
Wir erstellen für Sie den Arbeitsvertrag
Aufgrund Ihrer Angaben in der Stammdatenerfassung erstellen wir für Sie den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe, welchen Sie ausdrucken und von beiden Seiten unterzeichnen lassen.
Wir melden Sie für den Abschluss der Unfallversicherung an
Der Kundenberater von der Basler Versicherung nimmt mit Ihnen für die Unterzeichnung der Unfallversicherungspolice Kontakt auf. Somit haben Sie Ihre Versicherungspflicht erfüllt.
UVG Art. 1a
Wir füllen für Sie das Anmeldeformular für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge aus
Das Anmeldeformular für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge steht für Sie bereit. Sie müssen dieses nur noch ausdrucken, unterschreiben und der Ausgleichskasse fristgerecht zukommen lassen. Somit sind Sie ordnungsgemäss als Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse angemeldet und erfüllen die Beitragspflicht mit der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträgen AHV/IV/EO/ALV Ihrer Haushaltshilfe.
AHVG 1a
Wir stellen Ihnen auf der Webapplikation eine Benutzerfreundliche Applikation für die digitale Arbeitszeiterfassung zur Verfügung
Ihre Haushaltshilfe erhält ein Login zum Erfassen der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit erfasst sie via Tablet, Computer oder auch ganz einfach von unterwegs auf ihrem Smartphone.
ArG Art. 46, sowie 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz
Wir erstellen für Sie die monatlichen Lohnabrechnungen mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen zur Verfügung
Die Lohnabrechnung wird analog der Zeiterfassung laufend erstellt und aktualisiert. Ein mühsames Ausdrucken der Lohnabrechnung für Ihre Haushaltshilfe ist nicht notwendig. Ihre Haushaltshilfe erhält ein eigenes Login, mit welchem sie Einsicht in die monatlichen Lohnabrechnungen hat. Wünscht sie ein Ausdruck, so kann sie diese problemlos ausdrucken.
Art. 323 b Abs. 1 OR
Wir erstellen für Sie die Lohndeklaration für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Am 1. Januar wird Ihnen auf der Webapplikation das Formular für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse für das vergangene Jahr bereitgestellt. Mit einem einzigen Klick steht für Sie das Dokument zum Versand bereit.
Von der Ausgleichskasse werden Sie die Abrechnung für die Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge im Verlaufe vom Monat Januar/Februar erhalten.
Ihre Haushaltshilfe erhält von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung über die abgelieferte Quellensteuer, welche sie dann ihrer Steuerklärung beilegt. (Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren)
Werden die Sozialversicherungen mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren abgerechnet, so erstellen wir den Lohnausweis und lassen diesen Ihnen, Ihrer Haushaltshilfe und der Steuerverwaltung zukommen.
AHVG Art. 12 Absatz 2, AHVV 34d Art. 2 lit. a
Nebenbei ;-)
Brig-Glis und Umgebung
1974 fusionierten die Gemeinden Brig, Glis, Gamsen und Brigerbad zur Stadtgemeinde Brig-Glis.
Das Stockalperschloss, das Wahrzeichen von Brig, wurde im 17. Jahrhundert von Kaspar Stockalper im Barockstil erbaut. Schlossführungen können über Brig Simplon Tourismus gebucht werden.
Glis kann als Wallfahrtsort, auf eine sehr lange Geschichte zurückblicken. Die Muttergotteskirche auf dem Glisacker ist eines der ältesten im Kanton Wallis. Der Ursprung geht auf das frühe 7. Jahrhundert n.Chr. zurück.
Thermalbad Brigerbad, die grösste Freiluft-Therme der Schweiz mit einem angegliederten 4-Sterne Camplingplatz – Erholung pur.
Gamsen ist vor allem bekannt durch die 1988-1999 durchgeführten Ausgrabungen, welche eine Reihe von dörflichen Siedlungen belegen. Die Landmauer, aus dem 14. Jahrhundert, ist ein Denkmal von nationaler Bedeutung.