Vorteile

Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren

Durch die Abrechnung mit dem Vereinfachten Abrechnungsverfahren profitiert der Arbeitnehmer gegenüber der ordentlichen Besteuerung von einem vielfach vorteilhaften Einheitssteuersatz von 5 %.

 

Vorteil Abrechnung mit dem Vereinfachten Abrechnungsverfahren

Der administrative Aufwand wird für den Arbeitgeber so klein und einfach wie möglich gehalten.

Der Arbeitnehmer profitiert gegenüber der ordentlichen Besteuerung von einem vielfach vorteilhaften Einheitssteuersatz von 5 %. Dies gilt auch für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz. (Unabhängig von der Nationalität). Dieser Satz enthält sowohl die direkte Bundessteuer von 0.5% als auch die Kantons- und Gemeindesteuer von 4.5%. Da dieses Einkommen bei der ordentlichen Besteuerung ausser Betracht gelassen wird, fällt es zudem nicht unter die Progression.

Damit die Steuerverwaltung sieht, dass das entsprechende Lohneinkommen bereits durch den Arbeitgeber versteuert wurde, erhält die Haushaltshilfe von der Ausgleichskasse eine Steuerbescheinigung, welche sie dann nur noch der Steuererklärung beilegen muss. 

Bei der Abrechnung der Sozialversicherungen mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren, entfällt Ende Jahr auch die Erstellung eines Lohnausweises. 

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Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 64w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.