Versicherte Personen
Versichert nach diesem Gesetz sind: a) die natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz b) die natürlichen Personen, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit ausüben; etc. AHVG Art. 1a
Unter Altersversicherung versteht man, dass wenn die natürliche Person das Rentenalter erreicht hat (Stand Jahr 2021) Frau mit 64 Jahren, Mann mit 65 Jahren Anspruch auf eine Rente hat.
Unter Hinterlassenenversicherung versteht man eine Witwen- und Witwerrente, sowie die Waisenrente.
Rentenfinanzierung
Diese Renten werden finanziert durch die Beiträge der Versicherten, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge bezahlen, sowie durch die Leistungen des Bundes. Die Leistungen des Bundes werden in erster Linien aus dem Reinertrag der Tabaksteuer, der Steuer auf gebrannten Wassern und der Abgabe aus dem Betrieb von Spielbanken gedeckt
Natürliche Person
p.s. Als natürliche Person wird in rechtlicher Hinsicht der Mensch mit seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt bezeichnet, der als Träger von Pflichten und Rechten in der jeweiligen Rechtsordnung agiert. Im juristischen Sinn wird zwischen natürlichen Personen (Privatperson) und juristischen Personen unterschieden. Die natürliche Person erhält ihre Rechte und Pflichten von Geburt an, wobei die Vollendung der Geburt als offizieller Beginn der Rechtsfähigkeit angesehen wird.