Berufsunfallversicherung
Die Prämie für die Berufsunfallversicherung bezahlen Sie als Arbeitgeber/-in vollumgänglich. Durch die Berufsunfallversicherung sind alle Schäden gedeckt welche bei Ausübung der Tätigkeiten Ihrer Haushaltshilfe geschehen oder auf dem direkten Arbeitsweg.
Nichtbetriebsunfallversicherung
Arbeitet Ihre Haushaltshilfe mehr als 8 h pro Woche bei Ihnen, dann ist zusätzlich eine Nichtbetriebsunfallversicherung abzuschliessen. Diese gehen vollumgänglich zu Lasten der Haushaltshilfe.
Lohnabrechnung - Nichtbetriebsunfallversicherung
Die Versicherung stellt Ihnen als Arbeitgeber/-in die Berufsunfallversicherung und die Nichtbetriebsunfallversicherung in Rechnung und Sie bringen Ihrer Haushaltshilfe die Nichtbetriebsunfallversicherung in der Lohnabrechnung in Abzug.