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Ab mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche, pro Arbeitgeber/ -in ist die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) ebenso obligatorisch. Die Kosten für die Berufsunfallersicherung trägt der Arbeitgebende die Kosten für die Nichbetriebsunfallversicherung trägt die Haushaltshilfe.
Berufsunfallversicherung (BU)
Haushaltshilfen, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 8 Stunden pro Woche, pro Privathaushaltung beträgt, ist durch den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin über die Berufsunfallversicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Freizeitunfälle sind nicht versichert, Ausnahme; Unfälle auf dem Arbeitsweg (direkter Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) sind für diese Haushaltshilfen bei der Berufsunfallversicherung versichert.
Wenn keine Unfallversicherung abgschlossen wird, macht man sich strafbar und muss Ersatzprämien zahlen.
Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU)
Haushaltshilfen, die mindestens acht Stunden pro Woche, pro Privathaushaltung arbeiten, muss der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin auch gegen Nichtberufsunfälle versichern.
Der Arbeitsweg, direkter Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, ist in diesem Fall über die Nichtbetriebsunfallversicherung versichert.
Die Kosten der Nichtberufsunfallversicherung gehen vollumgänglich zu Lasten der Haushaltshilfe.