Ich musste aus gesundheitlichen Gründen eine Haushaltshilfe suchen. Doch dieses erwies sich nicht als eine einfache Sache. Doch jetzt habe ich eine hilfsbereite Fee gefunden. Aber jetzt kam ein weiteres Problem auf mich zu. Was muss ich genau machen um diese Frau rechtmässig anzumelden (Ausländerin) und auch AHV- und versicherungstechnisch abzusichern? Ich habe mich bei verschiedenen Organisationen erkundigt, aber niermand konnte oder wollte mir bei diesem Problem behilfich sein. Da hat mir jemand die Organisation von Frau Kyra Imhof empfohlen. Und siehe da, mein Problem war gelöst.
Nach einem einzigen Anruf war alles innert ein paar Tagen erledigt. Und was ich wichtig und super finde, alles war sehr übersichtlich und für mich ältere Frau auf meinem PC eingerichtet. Und ich weiss, dass ich mich bei einem Problem sofort an Frau Imhof wenden kann. Ich möchte mich bei Frau Imhof von Herzen bedanken und kann das nur weiterempfehlen
Ab mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche, pro Arbeitgeber/ -in ist die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) ebenso obligatorisch. Die Kosten für die Berufsunfallersicherung trägt der Arbeitgebende die Kosten für die Nichbetriebsunfallversicherung trägt die Haushaltshilfe.
Berufsunfallversicherung (BU)
Haushaltshilfen, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 8 Stunden pro Woche, pro Privathaushaltung beträgt, ist durch den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin über die Berufsunfallversicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Freizeitunfälle sind nicht versichert, Ausnahme; Unfälle auf dem Arbeitsweg (direkter Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) sind für diese Haushaltshilfen bei der Berufsunfallversicherung versichert.
Wenn keine Unfallversicherung abgschlossen wird, macht man sich strafbar und muss Ersatzprämien zahlen.
Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU)
Haushaltshilfen, die mindestens acht Stunden pro Woche, pro Privathaushaltung arbeiten, muss der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin auch gegen Nichtberufsunfälle versichern.
Der Arbeitsweg, direkter Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, ist in diesem Fall über die Nichtbetriebsunfallversicherung versichert.
Die Kosten der Nichtberufsunfallversicherung gehen vollumgänglich zu Lasten der Haushaltshilfe.