- Wenn Sie keine Schweizer Staatsbürgerschaft haben, riskieren Sie nicht Ihre Aufenthaltsbewilligung.
- Ihr Arbeitgeber rechnet für Sie die Sozialversicherungsbeiträge bei der Ausgleichskasse ab.
- Beim Erreichen des Rentenalters habe Sie Anspruch auf eine AHV-Rente, insofern für ein volles Jahr die Beiträge abgerechnet worden sind.
- Bei einem Unfall haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung und Sie sind versichert gemäss dem Unfallversicherungsgesetz.
- Bei Krankheit haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Sollte das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, so haben Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.