Ablauf der FairClean Webapplikation

Wie funktioniert der FairClean Service

Auf der FairClean Web-Applikation werden Sie Klick für Klick durch die Formalitäten zum legalen Arbeitsverhältnis geführt. 

Verantwortung übernehmen leicht gemacht

In 9 einfachen Schritten zum legalen Arbeitsverhältnis in Ihrer Privathaushaltung.

Formalitäten

1. Stammdaten erfassen

Für die Stammdatenerfassung Ihrer Personalien, halten Sie bitte Ihre AHV Nr. bereit, ebenso Ihre IBAN Nr. Post/Bank, diese ist für allfällige Rückzahlungen der Ausgleichskasse nötig.

In einem weiteren Schritt auf der Webapplikation laden Sie das Formular "Einverständniserklärung ..." herunter, damit holen Sie bei Ihrer Haushaltshilfe alle notwendigen Angaben, wie  AHV Nr., die genaue Adresse, Zivilstand und Geburtsdatum etc., ein. 

Formalitäten

2. Erstellung des Arbeitsvertrages

Aufgrund Ihrer Angaben in der Stammdatenerfassung erstellt es für Sie den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe.

Wichtig!

3. Unterschreiben Sie und Ihre Haushaltshilfe den Arbeitsvertrag

Nachdem dieser Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, bestätigen Sie dies in der Webapplikation mit einem Klick. 
 

Versicherungspflicht gemäss Unfallversicherungsgesetz / UVG Art. 1a

4. Abschluss Unfallversicherung

Der Kundenberater von dem FAIRCLEAN GmbH bestimmten Versicherungsunternehmen, der Basler Versicherungen, nimmt mit Ihnen Kontakt auf, für die Unterzeichnung der Unfallversicherungspolice.  Somit haben Sie Ihre Versicherungspflicht erfüllt.

Wenn Sie ein anderes Versicherungsunternehmen für den Abschluss der Unfallversicherung wünschen, so nehmen Sie bitte vor dem Start des Registrierungsprozesses mit uns Kontakt auf. (info@fairundclean.ch)  Ausnahmen können durch uns bewilligt werden.

Beitragspflicht AHV/IV/EO/ALV - Quellensteuer / AHVG Art. 1a

5. Anmeldung bei der Ausgleichskasse

Daraufhin steht für Sie das ausgefülllte Anmeldeformular für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Ausgleichskasse zum Druck, Unterzeichnen und Versand bereit. 

ArG Art. 46 sowie Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz

6. Digitale Arbeitszeiterfassung

Ihre Haushaltshilfe erhält ein Login zum Erfassen der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit erfasst sie via Tablet, Computer oder ganz einfach auf ihrem Smartphone. 

Sollte Ihre Haushaltshilfe kein Smartphone oder Computer haben, so können auch Sie als Arbeitgeber die Zeit erfassen. 

Art. 323 b Abs. 1 OR

7. Monatliche Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung wird analog der Zeiterfassung laufend erstellt/aktualisiert.

Ein mühsames Ausdrucken der Lohnabrechnung für Ihre Haushaltshilfe ist nicht notwendig. Ihre Angestellte erhält, durch ihr eigenes Login, Einsicht in die monatlichen Lohnabrechnungen. Wünscht sie ein Ausdruck, so kann sie diese problemlos selber ausdrucken.

Die FAIRCLEAN GmbH sichert diese Daten für 10 Jahre. Somit hat haben Sie als Arbeitgeber und Ihre Haushaltshilfe die Aufbewahrungspflicht gleich mit erfüllt.

Art. 322 Abs 1 OR

8. Auszahlung Lohn

Gemäss der automatisch erstellten Lohnabrechnung, überweisen Sie Ihrer Haushaltshilfe das Gehalt.

Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse / AHVV 34d Art. 2 lit. a

9. Lohndeklaration und Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträgen

Am 1. Januar wird Ihnen auf der Webapplikation das Formular für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse für das vergangene Jahr bereit gestellt. Mit einem einzigen Klick steht für Sie das Dokument zum Versand bereit.

Lohnfortzahlung

Krankheit oder Unfall

Bei einem Unfall oder Krankheit Ihrer Haushaltshilfe, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. (info@fairundclean.ch)

Wir informieren Sie über den weiteren Verlauf.

 

Information

Kosten

Im Verlaufe des Jahres erhalten Sie drei Rechnungen:

- Unfallversicherung: Prämie Unfallversicherung
- Ausgleichskasse: Sozialversicherungsbeiträge/Quellensteuer (vereinfachtes Abrechnungsverfahren) 
- FAIRCLEAN Dienstleistung: Benutzung der FAIRCLEAN Webapplikation

Von FairClean überzeugt?

Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.

FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

CHF
Stunden

Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 64w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
Details anzeigen

CHF 0.00
CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.