Ablauf der FairClean Webapplikation

Wie funktioniert der FairClean Service

Auf der FairClean Web-Applikation werden Sie Klick für Klick durch die Formalitäten zum legalen Arbeitsverhältnis geführt. 

Verantwortung übernehmen leicht gemacht

In 9 einfachen Schritten zum legalen Arbeitsverhältnis in Ihrer Privathaushaltung.

Formalitäten

1. Stammdaten erfassen

Für die Stammdatenerfassung Ihrer Personalien, halten Sie bitte Ihre AHV Nr. bereit, ebenso Ihre IBAN Nr. Post/Bank, diese ist für allfällige Rückzahlungen der Ausgleichskasse nötig.

In einem weiteren Schritt auf der Webapplikation laden Sie das Formular "Einverständniserklärung ..." herunter, damit holen Sie bei Ihrer Haushaltshilfe alle notwendigen Angaben, wie  AHV Nr., die genaue Adresse, Zivilstand und Geburtsdatum etc., ein. 

Formalitäten

2. Erstellung des Arbeitsvertrages

Aufgrund Ihrer Angaben in der Stammdatenerfassung erstellt es für Sie den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe.

Bei Fragen oder Unklarheiten zum Inhalt des Arbeitsvertrages kontaktieren Sie uns. (info@fairundclean.ch)

Wichtig!

3. Sie und Ihre Haushaltshilfe unterzeichnen den Arbeitsvertrag

Nachdem beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben, bestätigen Sie dies durch einen Klick auf der Webapplikation.

Versicherungspflicht gemäss Unfallversicherungsgesetz / UVG Art. 1a

4. Abschluss Unfallversicherung

Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Arbeitgebende mit Hausangestellten die Möglichkeit, die Unfallversicherung mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren Plus über die Ausgleichskasse abzuschliessen.

Die Prämiensätze betragen für die

* Berufsunfallversicherung: 0.518% vom AHV-pflichtigen Lohn

* Nichtberufsunfallversicherung: 1.467% vom AHV-pflichtigen Lohn

 

Berufsunfallversicherung BU (UVG Art.7)

Beitragspflicht AHV/IV/EO/ALV - Quellensteuer / AHVG Art. 1a

5. Anmeldung bei der Ausgleichskasse

Das ausgefülllte Anmeldeformular für an die Ausgleichskasse steht Ihnen zum Druck, Unterzeichnen und Versand bereit. 

Grundsätzlich stehen wir für die unkomplizierteste Formalitätenabwicklung - darum steht Ihnen das Anmeldeformular für das vereinfachte Abrechnungsverfahren Plus erstmal zur Verfügung. Wünschen Sie dies nicht, geben Sie uns einfach Bescheid, entsprechend werden wir das Anmeldeformular für Sie vorbereiten. 

ArG Art. 46 sowie Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz

6. Digitale Arbeitszeiterfassung

Ihre Haushaltshilfe erhält ein persönliches Login zum Erfassen der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit erfasst sie via Tablet, Computer oder ganz einfach auf ihrem Smartphone. 

Sollte Ihre Haushaltshilfe kein Smartphone oder Computer haben, so können auch Sie als Arbeitgeber/in die Zeit erfassen. 

Sie als Arbeitgeber/-in haben jederzeit Einsicht in die Zeiterfassung von Ihrer Haushaltshilfe.

Art. 323 b Abs. 1 OR

7. Monatliche Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung wird kontinuierlich entsprechend der Zeiterfassung erstellt und aktualisiert.

Ein umständliches Ausdrucken der Lohnabrechnung für Ihre Haushaltshilfe ist nicht erforderlich. Ihre Angestellte erhält über ihr persönliches Login Zugang zu den monatlichen Lohnabrechnungen. Sollte sie einen Ausdruck wünschen, kann sie dies problemlos selbst erledigen.

Die FAIRCLEAN GmbH sichert diese Daten für einen Zeitraum von 10 Jahren. Somit haben sowohl Sie als Arbeitgeber/-in als auch Ihre Haushaltshilfe die gesetzliche Aufbewahrungspflicht erfüllt.

Art. 322 Abs 1 OR

8. Lohnauszahlung

Basierend auf der automatisch erstellten Lohnabrechnung mit QR-Code, überweisen Sie Ihrer Haushaltshilfe das Gehalt unkompliziert. 

Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse / AHVV 34d Art. 2 lit. a

9. Lohndeklaration und Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträgen

Im Verlaufe des Monats Dezember steht Ihnen auf der Webapplikation das Formular für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse zur Verfügung.  

Zusätzlich erhalten Sie von uns ein Erkärungsvideo. 

Lohnfortzahlung

Krankheit oder Unfall

Bei krankheits oder unfallbedingten Ausfällen Ihrer Haushaltshilfe, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. (info@fairundclean.ch)

Wir informieren Sie über den weiteren Verlauf.

 

Information

Kosten

Kosten

Bei der Wahl vom vereinfachten Abrechnungsverfahren Plus, erhalten Sie zwei Rechnungen
- Ausgleichskasse: Sozialversicherungsbeiträge/Quellensteuer/Unfallversicherung 
- FAIRCLEAN Dienstleistung: Nutzung der FAIRCLEAN Webapplikation und persönliche Beratung

Bei der Wahl vom vereinfachten Abrechnungsverfahren erhalten Sie drei Rechnungen
- Unfallversicherung  
- Ausgleichskasse: Sozialversicherungsbeiträge/Quellensteuer
- FAIRCLEAN Dienstleistung: Nutzung der FAIRCLEAN Webapplikation und persönliche Beratung

Bei der Wahl vom ordentlichen Abrechnungsverfahren erhalten Sie drei Rechnungen, wenn die Angestellte keine quellensteuerpflichtige Person ist
- Unfallversicherung  
- Ausgleichskasse: Sozialversicherungsbeiträge
- FAIRCLEAN Dienstleistung: Nutzung der FAIRCLEAN Webapplikation und persönliche Beratung

Bei der Wahl vom ordentlichen Abrechnungsverfahren erhalten Sie drei Rechnungen, sowie die zusätzlichen monatlichen Quellensteuerabrechnungen, wenn die Angestellte eine quellensteuerpflichtige Person ist
- Unfallversicherung  
- Ausgleichskasse: Sozialversicherungsbeiträge
- Steuerverwaltung: entsprechend der monatlichen Lohndeklaration durch Arbeitgeber/-in => Begleichung der Quellensteuerabrechnungen
- FAIRCLEAN Dienstleistung: Nutzung der FAIRCLEAN Webapplikation und persönliche Beratung

 

Von FairClean überzeugt?

Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.

FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

CHF
Stunden

Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren Plus (VAvplus) (Quellensteuer 5%).
Details anzeigen

CHF 0.00
CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Seit dem 1. Januar 2025 kann die Unfallversicherung über die Ausgleichskasse mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren Plus (VAvplus) abgeschlossen werden. Der Prämiensatz beträgt 0.518% für die Berufsunfallversicherung (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.