Begriffserklärung

Was bedeutet die Abkürzung FAK?

FAK ist die Abkürzung für Familienausgleichskasse

Finanzierung der Familienzulagen im Kanton Wallis

Die Familienzulagen werden im Kanton Wallis durch die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden über Lohnprozente finanziert. Beitragspflichtig sind alle Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ob man Eltern ist oder nicht. In manchen Kantonen finanzieren diese FAK-Beitrage jedoch nur die Arbeitgebenden.

Mit den FAK-Beiträgen werden die Familienzulagen finanziert.

Arten von Familienzulagen

Am 27. November 2022 hat das Walliser Stimmvolk der Erhöhung der kantonalen Familienzulagen per 1. Januar 2023 um CHF 30.00 für die Kinderzulagen und um CHF 20.00 für die Ausbildzungszulagen zugestimmt. 

Eltern vom Kanton Wallis haben Anspruch auf folgende Familienzulagen (Stand 01.01.2023); 

-       Geburts- oder Adoptionszulage (CHF 2'000.-, CHF 3'000.- (mehrfachgeburt)

-       Kinderzulage CHF 305.-, CHF 405.- ab 3. Kind bis 16 Jahre (vollendet)

-       Ausbildungszulage CHF 445.-, CHF 545 ab 3. Kind, ab Beginn der beruflichen Ausbildung oder ab 16 Jahren bis zum erfüllten 25. Altersjahr, wenn Studium oder Lehre

Anmeldung von Familienzulagen

Die Anmeldung erfolgt über ein Formular welches die Ausgleichskasse des jeweiligen Kantons auf der Webseite hochgeschaltet hat.

 

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Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 64w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.