Finanzierung der Familienzulagen im Kanton Wallis
Die Familienzulagen werden im Kanton Wallis durch die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden über Lohnprozente finanziert. Beitragspflichtig sind alle Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ob man Eltern ist oder nicht. In manchen Kantonen finanzieren diese FAK-Beitrage jedoch nur die Arbeitgebenden.
Mit den FAK-Beiträgen werden die Familienzulagen finanziert.
Arten von Familienzulagen
Am 27. November 2022 hat das Walliser Stimmvolk der Erhöhung der kantonalen Familienzulagen per 1. Januar 2023 um CHF 30.00 für die Kinderzulagen und um CHF 20.00 für die Ausbildzungszulagen zugestimmt.
Eltern vom Kanton Wallis haben Anspruch auf folgende Familienzulagen (Stand 01.01.2023);
- Geburts- oder Adoptionszulage (CHF 2'000.-, CHF 3'000.- (mehrfachgeburt)
- Kinderzulage CHF 305.-, CHF 405.- ab 3. Kind bis 16 Jahre (vollendet)
- Ausbildungszulage CHF 445.-, CHF 545 ab 3. Kind, ab Beginn der beruflichen Ausbildung oder ab 16 Jahren bis zum erfüllten 25. Altersjahr, wenn Studium oder Lehre
Anmeldung von Familienzulagen
Die Anmeldung erfolgt über ein Formular welches die Ausgleichskasse des jeweiligen Kantons auf der Webseite hochgeschaltet hat.