Haushaltshilfen im Wallis

Spielend leichtes Anmelden, Verwalten und Abrechnen Ihrer Putzfrau

Bei FairClean erstellen Sie über die Webapplikation einen Arbeitsvertrag, Sie verwalten die Stunden sowie die Lohn- und Sozialversicherungsabrechnungen für Ihre Haushaltshilfe in Ihrer Privathaushaltung im Wallis spielend leicht.

Mehr zum FairClean Service

Reinigt Ihre Haushaltshilfe sauber oder schwarz? 

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Sie sind als Arbeitgeber legal, fair und sauber

Sie haben Ihre Raumpflegerin oder Haushaltshilfe des Vertrauens für Ihre Privathaushaltung gefunden und möchten ein legales Arbeitsverhältnis abschliessen.

 

 

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Mit FairClean erledigen Sie die Formalitäten im Handumdrehen

Aufgrund Ihrer Angaben erstellt FairClean die entsprechenden Dokumente. Sie werden Klick für Klick durch die Anmeldung zum legalen Arbeitsverhältnis geführt.

Verantwortung übernehmen einfach gelöst - fühlen Sie sich bei uns gut aufgehoben!

 

 

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Einfache Verwaltung von Stunden und Lohn in der FairClean Web-Applikation

Ihre Raumpflegerin erfasst bequem die Arbeitszeit digital - den Lohn, welchen Sie Ihrer Haushaltshilfe ausbezahlen, entnehmen Sie aus der automatisch erstellten Lohnabrechnung.

 

 

 

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Lehnen Sie sich zurück – Ende Jahr erhalten Sie von uns alle erforderlichen Dokumente

Ende Kalenderjahr bereiten wir für Sie alles für die Deklaration der Lohnsumme bei der Ausgleichskasse vor. 

Ebenso erstellen wir den Lohnausweis gemäss Ihrer Lohndeklaration.  

 

 

Faire und legale Anstellung Ihrer Raumpflegerin

Faire Löhne für saubere Arbeit

In der Praxis werden in der Regel im Wallis CHF 25.00 pro Stunde ausbezahlt.

Dieser Betrag liegt klar über dem Mindestlohn.

Aktuelle Stellenangebote
Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Formalitäten

Ihre Pflichten als Arbeitgeber/-in

Bei der Anstellung Ihrer Putzfrau werden Sie zum Arbeitgeber/-in mit den damit einhergehenden Rechten und Pflichten. Versicherungen sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Arbeitgebers. Wir unterstützen Sie dabei, dass alles legal abläuft und Schwarzarbeit kein Thema ist. 
 

Machen Sie es sich einfach. Nutzen Sie den FairClean Service und erfüllen Sie spielend leicht Ihre Pflicht als Arbeitgeber/-in. Mit FairClean an Ihrer Seite lassen sich alle nötigen Dokumente im Handumdrehen erstellen.

Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung

Alle Arbeitnehmenden müssen in der Schweiz durch den Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert werden. (UVG Art. 1a)

Abrechnung Sozialversicherungen

Sie sind verpflichtet, für Ihre Haushalts­hilfe in Ihrer Privat­haushaltung Sozial­versicherungs­beiträge (AHV­/­IV­/­EO­/­ALV­/­FAK) ab dem ersten Rappen Entlöhnung abzurechnen und nicht wie häufig angenommen erst ab CHF 2'300.00 im Jahr.

(AHVG Art. 12 Absatz 2 / AHVV 34d Art. 2 lit. a)

Abschluss Arbeitsvertrag

Es wird ein schriftlicher Einzel­arbeits­vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe ab­geschlossen, um die Verein­barungen klar festzuhalten.

Verein­barungen wie Höhe des Stunden­lohnes, Dauer des Arbeits­verhältnisses, Beschäftigungs­bedingungen, Anzahl Wochen Ferien etc.

weitere rechtliche Bedingungen
En süberi Sach!

Das sagen unsere Kunden über FairClean

Nathan Metthez aus Visp

Kompetent und immer hilfsbereit. Ich kann diese Firma wirklich nur empfehlen. 

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C. Visp

Sehr kompetente und prompte Beratung bei Fairclean. Die App bei Fairclean ist übersichtlich und einfach aufgebaut. Ich finde die stete Einsicht seitens Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffend geleisteter Stunden sehr vorteilhaft. Auch alle Dokumente sind schnell abrufbar. Zudem werden von Kyra die administrativen Arbeiten umgehend ausgeführt und sie steht bei offenen Fragen jederzeit gerne bereit für ausführliche Erklärungen.

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Familie Zenhäusern aus Glis

Dank der einfach zu bedienenden Anwendung und der persönlichen Unterstützung durch die Geschäftsführerin war der (nicht ganz übersichtliche) verwaltungstechnische Prozess der Anstellung unserer Putzfrau eine einfache Sache. Uns war jederzeit bewusst, welche Dokumente wir bei welcher Stelle einreichen mussten. Der Mustervertrag und die Stundenabrechnung über die App geben uns zudem die Sicherheit, dass wir alle rechtlichen Vorgaben erfüllen. Durch FAIRUNDCLEAN haben wir eine zuverlässige, effiziente und freundliche Putzhilfe gefunden.

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Nichola aus Naters

Ich bin zu Fairclean gekommen, weil ich eine Raumpflegerin fair einstellen wollte und nicht die Zeit hatte, mich mit den Formalien auseinanderzusetzen. Ich bin so dankbar, dass Fairclean das für mich übernimmt! Die Webapp ist sehr intuitiv zu bedienen und leitet einen klar durch alle Schritte. Danach sind alle Dokumente sicher an einem Ort gespeichert und ich muss mich nicht mehr darum kümmern. Das Ganze ist super einfach und es erleichtert mich zu wissen, dass alles richtig gemacht wird. Ich werde auch sonst gut unterstützt, z.B. bei der Arbeitsbewilligung für meine ausländische Raumpflegerin. Fairclean ist nicht nur ein anonymes Web Interface - der Kundenservice dahinter ist klasse! Merci Fairclean!

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Yolanda aus Naters

Ich musste aus gesundheitlichen Gründen eine Haushaltshilfe suchen. Doch dieses erwies sich nicht als eine einfache Sache. Doch jetzt habe ich eine hilfsbereite Fee gefunden. Aber jetzt kam ein weiteres Problem auf mich zu. Was muss ich genau machen um diese Frau rechtmässig anzumelden (Ausländerin) und auch AHV- und versicherungstechnisch abzusichern? Ich habe mich bei verschiedenen Organisationen erkundigt, aber niermand konnte oder wollte mir bei diesem Problem behilfich sein. Da hat mir jemand die Organisation von Frau Kyra Imhof empfohlen. Und siehe da, mein Problem war gelöst.
Nach einem einzigen Anruf war alles innert ein paar Tagen erledigt. Und was ich  wichtig und super finde, alles war sehr übersichtlich und für mich ältere Frau auf  meinem PC eingerichtet. Und ich weiss, dass ich mich bei einem Problem sofort an Frau Imhof wenden kann. Ich möchte mich bei Frau Imhof von Herzen bedanken und kann das nur weiterempfehlen

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Claudia, Gampel

Wir haben uns an Fairclean gewendet, als wir vor ein paar Jahren auf der Suche nach einer Putzfee waren. Kyra zeigte uns fachkundig die Regeln und Pflichten, sowie die Lohnabrechnungen, die mit der Anstellung einer Putzfee verbunden sind.  Die App, die nun zur Verfügung steht, hat die Stundenregistrierung und Bezahlung der Stunden noch einfacher gemacht. Neben der Unterstützung, die Kyra bei der Anstellung einer Putzfee gibt, hat sie uns auch sehr geholfen, als wir unerwartet eine neue Putzfee suchen mussten. Vielen Dank, Kyra, für deine engagierte Unterstützung. Wir empfehlen deine Fachkompetenz auf jeden Fall an jeden, der eine Putzfee anstellt.

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Brantschen aus Gampel

Ich als Putzfee finde die online-Zeiterfassung genial und easy! Und die Lohnabrechnungen muss ich auch nicht mehr mühsam separat auf meinem PC abspeichern oder in einem Ordner klassieren. Mit meinem Login kann ich mir die Lohnabrechnungen jederzeit ansehen und fairclean sichert diese Daten 10 Jahre :-)

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K. aus Glis

Wir hatten schon mal eine Haushaltshilfe angestellt und den gesamten administrativen Aufwand selbst bewältigt, daher weiss ich um so mehr zu schätzen, dass durch Kyras Homepage und ihre Unterstützung, der Aufwand auf ein Minimum schwindet. Kompetent wird man durch die verschiedenen Dokumente geleitet und immer professionell und schnell durch Kyra unterstützt bei allen Fragen und Problemen. Vielen Dank!

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Familie Steiner aus Brig-Glis

In der heutigen hektischen Zeit ist es fahrlässig Angestellte nicht ordnungshalber und sauber abzurechnen. Da oft die Zeit fehlt den mühsamen Papierkram zu erledigen, bin ich auf Fairclean gestossen. Mit nur ein paar Klicks hat man alles zusammen und man kann sich den schöneren Sachen im Leben widmen. Ich kann es nur jedem weiterempfehlen.

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Weitere Kundenstimmen

Von FairClean überzeugt?

Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.

FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

CHF
Stunden

Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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CHF 0.00
CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.