Kompetent und immer hilfsbereit. Ich kann diese Firma wirklich nur empfehlen.
Bei FairClean erstellen Sie über die Webapplikation einen Arbeitsvertrag, Sie verwalten die Stunden sowie die Lohn- und Sozialversicherungsabrechnungen für Ihre Haushaltshilfe in Ihrer Privathaushaltung im Wallis spielend leicht.
Aufgrund Ihrer Angaben erstellt FairClean die entsprechenden Dokumente. Sie werden Klick für Klick durch die Anmeldung zum legalen Arbeitsverhältnis geführt.
Verantwortung übernehmen einfach gelöst - fühlen Sie sich bei uns gut aufgehoben!
Die Mindestlöhne des Normalarbeitsvertrages für Hauswirtschaftliche Arbeitnehmer des Kanton Wallis, Artikel 16 müssen zwingend eingehalten werden.
In der Praxis werden in der Regel im Wallis CHF 25.00 pro Stunde ausbezahlt.
Dieser Betrag liegt klar über dem Mindestlohn.
Aktuelle StellenangeboteBei der Anstellung Ihrer Putzfrau werden Sie zum Arbeitgeber/-in mit den damit einhergehenden Rechten und Pflichten. Versicherungen sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Arbeitgebers. Wir unterstützen Sie dabei, dass alles legal abläuft und Schwarzarbeit kein Thema ist.
Machen Sie es sich einfach. Nutzen Sie den FairClean Service und erfüllen Sie spielend leicht Ihre Pflicht als Arbeitgeber/-in. Mit FairClean an Ihrer Seite lassen sich alle nötigen Dokumente im Handumdrehen erstellen.
Alle Arbeitnehmenden müssen in der Schweiz durch den Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert werden. (UVG Art. 1a)
Sie sind verpflichtet, für Ihre Haushaltshilfe in Ihrer Privathaushaltung Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV/FAK) ab dem ersten Rappen Entlöhnung abzurechnen und nicht wie häufig angenommen erst ab CHF 2'300.00 im Jahr.
(AHVG Art. 12 Absatz 2 / AHVV 34d Art. 2 lit. a)
Es wird ein schriftlicher Einzelarbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe abgeschlossen, um die Vereinbarungen klar festzuhalten.
Vereinbarungen wie Höhe des Stundenlohnes, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Beschäftigungsbedingungen, Anzahl Wochen Ferien etc.
Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.
Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
Details anzeigen
Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).
Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)
Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)
Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.
Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.