Lohnfortzahlung bei Krankheit Art. 324a OR

Meine Putzfrau liegt mit der Grippe im Bett, muss ich ihr trotzdem den Lohn zahlen?

Ja, insofern Ihre Haushaltshilfe Ihnen ein Arztzeugnis vorlegt. Ohne Arztzeugnis kein Lohnanspruch.

Keine Lohnfortzahlung ohne Arztzeugnis

Legt Ihre Haushaltshilfe ein Arztzeugnis vor, so sind Sie zur Lohnfortzhalung verpflichtet.  

Berner Skala - Kanton Wallis

Für Arbeitgeber welche keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben, hat die Gerichtspraxis Skalen entwickelt, welche Auskunft geben über die Länge der minimalen Lohnfortzahlung bei Krankheit. Für das Wallis gilt die Berner Skala.
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht pro Dienstjahr und  entsteht in jedem neuen Dienstjahr von neuem. Der Anspruch besteht also nicht, wie häufig angenommen, pro Krankheitsereignis. Ist jemand wiederholt krank, besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung gesamthaft nur einmal pro Dienstjahr. Die verschiedenen Krankheitstage vom Arbeitsplatz werden zusammengezählt.

Berner Skala

Im 1. Dienstjahr

Lohnfortzahlung für 3 Wochen

Im 2. Dienstjahr

Lohnfortzahlung für 1 Monat

Im 3. und 4. Dienstjahr

Lohnfortzahlung für 2 Monate

Im 5. bis 9. Dienstjahr

Lohnfortzahlung für 3 Monate

Im 10 bis 14. Dienstjahr

Lohnfortzahlung für 4 Monate

Im 15. bis 19. Dienstjahr

Lohnfortzahlung für 5 Monate

Im 20. bis 24. Dienstjahr

Lohnfortzahlung für 6 Monate

Im 25. bis 29. Dienstjahr

Lohnfortzahlung für 7 Monate

Im 30. bis 34. Dienstjahr

Lohnfortzahlung für 8 Monate

ab dem 35. Dienstjahr 

Lohnfortzahlung für 9 Monate

Konkretes Beispiel 

Ihre Angestellte ist in Ihrem Haushalt seit zwei Jahren tätig und bringt Ihnen ein Arztzeugnis wegen Krankheit für 4 Wochen. Dies bedeutet, dass wenn Ihre Angestellte z.B. 1 x pro Woche arbeitet, sie während den 4 Wochen ca. 4 x (je nach Monat, je nach Wochentag) 100% der Stunden, welche sie  normalerweise leistet, ausbezahlen. Ist ihre Angestellte für z.B. 8 Wochen krankgeschrieben, endet ihre Lohnfortzahlungspflicht nach 4 Wochen.

Abschluss Krankentaggeldversicherung

Sie als Arbeitgeber können sich aber auch entschliessen eine Kranktentaggeldversicherung (KTG) abzuschliessen. Die Krankentaggeldversicherung ist fakultativ, insofern der Einzelarbeitsvertrag welcher FAIRCLEAN für Sie erstellt hat, von Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe unterschrieben wurde. Mit der Krankentaggeldversicherung sichern Sie sich selbst gegen die Lohnfortzahlungspflicht und Ihre Haushaltshilfe vor längerem Lohnausfall ab.

Beim Abschluss einer Krankentaggeldversicherung, wird Ihnen eine monatliche Prämie in Rechnung gestellt. Bei der Lohnabrechnung wird der KTG-Beitrag paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. (½ Arbeitnehmer, ½ Arbeitgeber)
 
Beispiel:
Eine KTG-Versicherung bezahlt nach einer z.B. 30-tägige Wartefrist, 80% Lohnfortzahlung für die nächsten zwei Jahre.
 
Für die ersten 30 Tage hat der Arbeitgeber, also Sie, eine Lohnfortzahlungspflicht von 80 % für das reguläre Arbeitspensum. Danach übernimmt die Versicherung 80 % für 2 Jahre. 

Bei Interesse dieser Variante, werden wir für Sie gerne zwei Offerte einholen. (info@fairundclean.ch)

Sie als Arbeitgeber entscheiden!

Einzelarbeitsvertrag vs Normal Arbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer Kanton Wallis 

Die Krankentaggeldversicherung ist aber nur fakultativ wenn zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe der Einzelarbeitsvertrag von FAIRCLEAN unterschrieben wurde. Wurde kein Einzelarbeitsvertrag unterschrieben, nur mündliche Abmachung, dann tritt automatisch der Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer Kanton Wallis, Artikel 17 in Kraft und dann muss zwingend eine Krankentaggeldverischerung abgeschlossen werden. Ohne diesen Abschluss kann es für Sie als Arbeitgeber, im Krankheitsfall Ihrer Haushaltshilfe, teuer zu stehen kommen.

 

Zurück

Von FairClean überzeugt?

Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.

FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

CHF
Stunden

Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
Details anzeigen

CHF 0.00
CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.