Mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren muss abgerechnet werden wenn:
Lohnsumme
Wenn die Maximalbeträge von CHF 1'837.50 im Monat oder CHF 22'050.00 pro Jahr pro Haushaltshilfe überstiegen werden oder wenn Sie mehrere Haushaltsfhilfen beschäftigen, welche die jährliche Gesamtlohnsumme aller Beschäftigten von mehr als CHF 58'800.00 betragen
Verwandschaftsgrad
Wenn Ehegatten oder Kinder als Haushaltshilfe angestellt werden.
Französiche Grenzgänger/-innen
Wenn Sie ein Haushaltshilfe aus Frankreich wohnenden Grenzgänger/-in im Kanton Wallis, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Jura, Neuenburg Solothurn oder Waadt beschäftigen.