Handhabung wenn die Haushaltshilfe einen Schweizerpass oder eine Niederlassungbewilligung C hat
Folgende zusätzliche Formalitäten müssen erledigt werden, wenn nicht mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet wird oder mit diesem abgerechnet werden kann:
- Der Arbeitgeber muss das entsprechende Formular von der Ausgleichskasse für die Abrechnung der Sozialleistungen mit dem ordentlichen Verfahren ausfüllen. FAIRCLEAN übernimmt für Sie das Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulares und füllt ebenso die Anmeldung für die Haushaltshilfe aus.
- Jede neue Haushaltshilfe muss laufend bei der Ausgleichskasse angemeldet werden. FAIRCLEAN übernimmt für Sie das Ausfüllen des Formulares.
- Ende Jahr muss ein Lohnausweis für die beschäftigte Haushaltshilfe erstellt werden. FAIRCLEAN erstellt dieses Dokument und sendet eine Kopie an Sie und Ihre Haushaltshilfe, sowie eine Kopie an die Steuerverwaltung.
Hat Ihre Haushaltshilfe einen anderen Pass oder Bewilligung als obgenannt ...
... dann muss zusätzlich zu den obgenannten Punkten bei der Steuerverwaltung ein Quellensteuerkonto eröffnet werden um die Quellensteuer monatlich online abzurechnen. Zusätzlich benötigen Sie zwingend für diesen Vorgang eine persönliche Swiss-ID, falls Sie nicht bereits eine haben, können Sie diese hier beantragen. Die monatliche online Abrechnungen nehmen Sie als Arbeitgeber selber vor. Etwaige Fragen zur Quellensteuerabrechnung klären Sie selber direkt mit der Steuerverwaltung oder Ihrem Treuhänder.
FAIRCLEAN teilen Sie baldmöglichst den Quellensteuer-Satz mit, damit dieser in den Lohnabrechnungen miteinberechnet werden kann.