Abrechnung der Sozialleistungen mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren

Wenn nicht mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet werden kann, dann müssen die Sozialleistungen mit ordentlichen Abrechnungsverfahren abgerechnet werden. Dies bedeutet auch Mehrkosten bei der FAIRCLEAN GmbH. 

Handhabung wenn die Haushaltshilfe einen Schweizerpass oder eine Niederlassungbewilligung C hat

Folgende zusätzliche Formalitäten müssen erledigt werden, wenn nicht mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet wird oder mit diesem abgerechnet werden kann:

- Der Arbeitgeber muss das entsprechende Formular von der Ausgleichskasse für die Abrechnung der Sozialleistungen mit dem ordentlichen Verfahren ausfüllen. FAIRCLEAN übernimmt für Sie das Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulares und füllt ebenso die Anmeldung für die Haushaltshilfe aus. 

- Jede neue Haushaltshilfe muss laufend bei der Ausgleichskasse angemeldet werden. FAIRCLEAN übernimmt für Sie das Ausfüllen des Formulares.

- Ende Jahr muss ein Lohnausweis für die beschäftigte Haushaltshilfe erstellt werden. FAIRCLEAN erstellt dieses Dokument und sendet eine Kopie an Sie und Ihre Haushaltshilfe, sowie eine Kopie an die Steuerverwaltung.

Mehrkosten

Hat Ihre Haushaltshilfe einen anderen Pass oder Bewilligung als obgenannt ...

... dann muss zusätzlich zu den obgenannten Punkten bei der Steuerverwaltung ein Quellensteuerkonto eröffnet werden um die Quellensteuer monatlich online abzurechnen. Zusätzlich benötigen Sie zwingend für diesen Vorgang eine persönliche Swiss-ID, falls Sie nicht bereits eine haben, können Sie diese hier beantragen. Die monatliche online Abrechnungen nehmen Sie als Arbeitgeber selber vor. Etwaige Fragen zur Quellensteuerabrechnung klären Sie selber direkt mit der Steuerverwaltung oder Ihrem Treuhänder.

FAIRCLEAN teilen Sie baldmöglichst den Quellensteuer-Satz mit, damit dieser in den Lohnabrechnungen miteinberechnet werden kann.

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FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

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Stunden

Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.