Das wichtigste in Kürze:
* Alle Arbeitnehmenden müssen in der Schweiz durch den Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert werden (UVG Art. Art. 1a). Mit der Anstellung einer Haushaltshilfe werden Sie zum Arbeitgeber und es muss zwingend eine Unfallversicherung abgeschlossen werden.
* Im Weiteren ist es wichtig die Sozialversicherungen, wie AHV/IV/EO, ALV und FAK bei der Ausgleichskasse abzurechnen. Wer die Sozialversicherungen nicht abrechnet - sich als Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse nicht registriert, muss bei Aufdeckung des illegalen Arbeitsverhältnisses mit Sanktionen und Bussen rechnen. Sie sind verpflichtet, für Ihre Haushaltshilfe
in Ihrer Privathaushaltung ab dem ersten Rappen Entlöhnung abzurechnen und nicht wie häufig angenommen erst ab CHF 2'300.00 im Jahr. (AHVG Art. 12 Absatz 2 / AHVV 34d Art. 2 lit. a).
Damit die Abrechnung mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren abgewickelt werden kann, muss die Anmeldung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Arbeitsbeginn der Haushaltshilfe
bei der Ausgleichskasse erfolgen.
* Damit auch alles geregelt ist, wenn Ihre Haushaltshilfe krank wird, empfiehlt es sich einen Einzelarbeitsvertrag zu erstellen. Wird kein Einzelarbeitsvertrag erstellt, so tritt automatisch der
Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer vom Kanton Wallis in Kraft. Dies bedeutet, dass zwingend zusätzlich eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen werden
muss. Wird keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, kann es für Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Im Einzelarbeitsvertrag verweisen wir auf die von der Gerichtspraxis
entwickelten Skalen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht pro Dienstjahr und entsteht in jedem neuen Dienstjahr von neuem. Der Anspruch besteht also nicht, wie häufig
angenommen, pro Krankheitsereignis. Ist jemand wiederholt krank, besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung gesamthaft nur einmal pro Dienstjahr. Die verschiedenen Krankheitstage vom
Arbeitsplatz werden zusammengezählt.
Im 1. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 3 Wochen
Im 2. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 4 Wochen
Im 3. und 4. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 2 Monate
Im 5. bis 9. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 3 Monate
Auf der Webapplikation www.fairundclean.ch erledigen Sie all diese Formalitäten im Handumdrehen. Aufgrund Ihrer Angaben erstellen wir für Sie die entsprechenden Dokumente. Sie werden Klick für Klick durch die Anmeldung zum legalen Arbeitsverhältnis geführt. Verantwortung übernehmen einfach gelöst – fühlen Sie sich bei FAIRCLEAN gut aufgehoben!