Ab mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche, pro Arbeitgeber/ -in ist die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) ebenso obligatorisch. Die Kosten für die Berufsunfallersicherung trägt der Arbeitgebende die Kosten für die Nichbetriebsunfallversicherung trägt die Haushaltshilfe.