Stundenlöhner erhalten während Ihren Ferien keine Löhne
Stundenlöhner erhalten während ihren Ferien keine Löhne. Aufgrund dessen wird der Ferienzuschlag dazugerechnet. Bei 4 Wochen Ferien ist dies ein Ferienzuschlag von 8.33%, bei 5 Wochen Ferien ein Zuschlag von 10.64%.
Jugendliche bis zum 20. Altersjahr haben ein Anrecht auf 5 bezahlte Wochen Ferien.
Ab dem 50. Altersjahr hat die Haushaltshilfe Anrecht auf 5 Wochen bezahlte Ferien.