Berufsunfallversicherung BU (UVG Art.7)
Bei einem Arbeitspensum von weniger als 8 h pro Woche in Ihrer Haushaltung, sind nicht nur die Unfälle gedeckt, welche während der Arbeit passieren, sondern auch diejenigen auf dem Arbeitsweg.
Berufskrankheiten BK (UVG Art. 9)
Soweit nicht anderst bestimmt, sind Berufskrankheiten von Ihrem Ausbruch an, einem Berufsunfall gleichgestellt.
Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten (Artl. 3 ATSG), bei bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind.
Nichtbetriebsunfallversicherung NBU (UVG Art. 8)
Arbeitet Ihre Haushaltshilfe jedoch mehr als 8 pro Woche in Ihrer Haushaltung, müssen Sie diese auch gegen Nichbetriebsunfälle versichern.
Warum dass die Unfallversicherung nicht über die Krankenversicherung Ihrer Haushaltshilfe abgewickelt werden kann?
Die Krankenversicherung Ihrer Haushaltshilfe kommt nur für Unfälle auf, die nicht berufsbedingt sind. Auch wenn Ihre Haushaltshilfe nur wenige Stunden pro Monat für Sie arbeitet, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Hausbedienstete gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Jeder einzelne Arbeitgeber ist für die Unfallversicherung seiner Angestellen verantwortlich.
Arbeitet eine Haushaltshilfe z.b. in drei verschiedenen Privathaushaltungen, so hat jeder einzelne Arbeitgeber eine Unfallversicherung abzuschliessen (BU&NBU). Dies liegt in der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers und nicht in der Veranwortung der Haushaltshilfe.