Versicherungspflicht gemäss Unfallversicherungsgesetz / UVG Art. 1a

4. Abschluss Unfallversicherung

Der Kundenberater von dem FAIRCLEAN GmbH bestimmten Versicherungsunternehmen, der Basler Versicherungen, nimmt mit Ihnen Kontakt auf, für die Unterzeichnung der Unfallversicherungspolice.  Somit haben Sie Ihre Versicherungspflicht erfüllt.

Wenn Sie ein anderes Versicherungsunternehmen für den Abschluss der Unfallversicherung wünschen, so nehmen Sie bitte vor dem Start des Registrierungsprozesses mit uns Kontakt auf. (info@fairundclean.ch)  Ausnahmen können durch uns bewilligt werden.

Berufsunfallversicherung BU (UVG Art.7)

Bei einem Arbeitspensum von weniger als 8 h pro Woche in Ihrer Haushaltung, sind nicht nur die Unfälle gedeckt, welche während der Arbeit passieren, sondern auch diejenigen auf dem Arbeitsweg.

Berufskrankheiten BK (UVG Art. 9)

Soweit nicht anderst bestimmt, sind Berufskrankheiten von Ihrem Ausbruch an, einem Berufsunfall gleichgestellt.

Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten (Artl. 3 ATSG), bei bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind.

Nichtbetriebsunfallversicherung NBU (UVG Art. 8)

Arbeitet Ihre Haushaltshilfe jedoch mehr als 8 pro Woche in Ihrer Haushaltung, müssen Sie diese auch gegen Nichbetriebsunfälle versichern.

Warum dass die Unfallversicherung nicht über die Krankenversicherung Ihrer Haushaltshilfe abgewickelt werden kann?

Die Krankenversicherung Ihrer Haushaltshilfe kommt nur für Unfälle auf, die nicht berufsbedingt sind. Auch wenn Ihre Haushaltshilfe nur wenige Stunden pro Monat für Sie arbeitet, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Hausbedienstete gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Jeder einzelne Arbeitgeber ist für die Unfallversicherung seiner Angestellen verantwortlich.

Arbeitet eine Haushaltshilfe z.b. in drei verschiedenen Privathaushaltungen, so hat jeder einzelne Arbeitgeber eine Unfallversicherung abzuschliessen (BU&NBU). Dies liegt in der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers und nicht in der Veranwortung der Haushaltshilfe.

 

 

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FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

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Stunden

Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 64w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.