Mindestlohn - Lohnempfehlung FAIRCLEAN; CHF 25.00/h ausbezahlt

Gesetzlicher Mindestlohn nach Bund - SECO

Gemäss der Erfahrung von FAIRCLEAN, wird im Kanton Wallis zwischen CHF 25.00 und CHF 30.00 pro Stunde einer Haushaltshilfe ausbezahlt. (Nettolohn)

Beispiel zu "ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft" CHF 21.10 Grundlohn gemäss dem gesetzlichen Mindestlohn Art. Nr. 5 für Hauswirtschaftliche Arbeitnehmer (Stand Jahr 2021)

Gesetzlicher Mindestlohn Bund - SECO für Putzfrauen in CHF

ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft

Grundlohn 1 h  21.10
Ferienentschädigung (4 Wochen) 8.33%   1.76
Feiertagsentschädigung 2.5%   0.53
Bruttolohn 23.39
AHV/IV/EO 5.3%   1.24
ALV 1.1%   0.26
FAK 0.3%   0.07
Quellensteuer 5% (vereinfachtes Abrechnungsverfahren)   1.17
Nettolohn / Auszahlung pro h 20.65

  

Mindestlohn - Lohnempfehlung FAIRCLEAN für Putzfrauen in CHF 

ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft

Grundlohn 1 h 25.55
Ferienentschädigung (4 Wochen Ferien) 8.33%   2.13
Feiertagsentschädigung 2.5%   0.64
Bruttolohn 28.32
AHV/IV/EO 5.3%   1.50
ALV 1.1%   0.31
FAK 0.3%   0.08
Quellensteuer 5% (vereinfachtes Abrechnungsverfahren)    1.42
Nettolohn / Auszahlung pro h 25.00

 

 

  

 

 

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Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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CHF 0.00
CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.