Beitragsabrechnung Vereinfachtes Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge
Von der Ausgleichskasse werden Sie die Abrechnung für die Einzahlung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge und der Quellensteuer im Verlaufe vom Monate Januar/Februar erhalten.
Ihre Haushaltshilfe erhält von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung über die abgelieferte Quellensteuer, welche sie dann ihrer Steuerklärung beilegt.
Beitragsabrechnung Ordentliches Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge
Im Gegensatz zum vereinfachten Abrechnungsverfahren, sind die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren bereits bis am 10. Januar bei der Ausgleichskasse zu begleichen. Das Abrechnungsformular mit Einzahlungsschein erhalten Sie bereits im Verlaufe des Monates Dezember. Wir lassen Ihnen bis spätestens am 8. Januar die ausgefüllte Abrechnung mit dem Einzahlungsschein per E-Mail zukommen. So müssen Sie sich nur noch um die Zahlung kümmern.
Werden die Sozialversicherungen mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren abgerechnet, so erstellen wir den Lohnausweis und lassen diesen Ihnen, Ihrer Haushaltshilfe und der Steuerverwaltung zukommen.