Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse / AHVV 34d Art. 2 lit. a

9. Lohndeklaration und Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträgen

Am 1. Januar wird Ihnen auf der Webapplikation das Formular für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse für das vergangene Jahr bereit gestellt. Mit einem einzigen Klick steht für Sie das Dokument zum Versand bereit.

Beitragsabrechnung Vereinfachtes Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge

Von der Ausgleichskasse werden Sie die Abrechnung für die Einzahlung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge und der Quellensteuer im Verlaufe vom Monate Januar/Februar erhalten.

Ihre Haushaltshilfe erhält von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung über die abgelieferte Quellensteuer, welche sie dann ihrer Steuerklärung beilegt.

Beitragsabrechnung Ordentliches Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge

Im Gegensatz zum vereinfachten Abrechnungsverfahren,  sind die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren bereits bis am 10. Januar bei der Ausgleichskasse zu begleichen. Das Abrechnungsformular mit Einzahlungsschein erhalten Sie bereits im Verlaufe des Monates Dezember. Wir lassen Ihnen bis spätestens am 8. Januar  die ausgefüllte Abrechnung mit dem Einzahlungsschein per E-Mail zukommen. So müssen Sie sich nur noch um die Zahlung kümmern.

Werden die Sozialversicherungen mit dem ordentlichen  Abrechnungsverfahren abgerechnet, so erstellen wir den Lohnausweis und lassen diesen Ihnen, Ihrer Haushaltshilfe und der Steuerverwaltung zukommen. 

 

 

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Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.