Ja!

Meine Putzfrau ist bereits bei einem anderen Arbeitgeber für den Unfall versichert, muss ich trotzdem noch eine Unfallversicherung abschliessen?

Ja, jeder einzelne Arbeitgeber muss für seine Angestellten eine Unfallversicherung abschliessen. Dies ist auch bei der Anstellung einer Haushaltshilfe in einer Privathaushaltung so.

Mehrere Arbeitgeber - Abschluss Unfallversicherung

Hat die Haushaltshilfe z.B. drei Arbeitgeber, so hat jeder einzelne Arbeitgeber eine Unfallversicherung abzuschliessen.

Berufsunfallversicherung

Bei weniger als 8 h pro Woche Arbeitsleistung ist eine Berufsunfallversicherung abzuschliessen. Diese Kosten gehen vollumgänglich zu Lasten des Arbeitgebers.

Nichtbetriebsunfallversicherung

Bei mehr als 8 h pro Woche Arbeitsleistung, ist zusätzlich zur Berufsunfallversicherung eine Nichtbetriebsunfallversicherung abzuschliessen. Diese Kosten gehen vollumgänglich zu Lasten der Haushaltshilfe. Diese Prämie wird vom Arbeitgeber in der Lohnabrechnung in Abzug gebracht.

Prämienabrechnung

Die Rechnung der Nichtbetriebsunfallversicherung wird zusammen mit der Berufsunfallversicherung dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.

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FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

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Stunden

Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 64w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.