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Warum rechnet FairClean mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren die Sozialversicherungsbeiträge ab?

Für den Arbeitgeber ist die Abrechnung mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren viel weniger aufwendig und der Arbeitnehmer profitiert gegenüber der ordentlichen Besteuerung von einem vielfach vorteilhaften Einheitssteuersatz von 5 %. Dies gilt auch für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz.

Quellensteuer 5% 

Dieser Satz enthält sowohl die direkte Bundessteuer von 0.5% als auch die Kantons- und Gemeindesteuer von 4.5%. Da dieses Einkommen bei der ordentlichen Besteuerung ausser Betracht gelassen wird, fällt es zudem nicht unter die Progression.

Steuerbescheinigung

Damit die Steuerverwaltung sieht, dass das entsprechende Lohneinkommen bereits durch den Arbeitgeber versteuert wurde, ist diese Steuerbescheinigung einfach nur  der Steuererklärung bei zu legen.

 

Ordentliches Abrechnungsverfahren - Abrechnung Quellensteuer

Bei der Anstellung von Haushaltshilfen ohne Schweizer-Pass oder Niederlassungsbewilligung Ausweis C wird es mit der Abrechnung im ordentlichen Abrechnungsverfahren aufwendiger.

  • Bei der Steuerverwaltung muss ein Quellensteuerkontos eröffnet werden. Monatlich muss die Quellensteuer online abgerechnet werden. 
  • Zusätzlich benötigen Sie zwingend für diesen Vorgang eine persönliche Swiss-ID, falls Sie nicht bereits eine haben, können Sie diese hier beantragen. Die monatliche online Abrechnungen nehmen Sie als Arbeitgeber selber vor. Etwaige Fragen zur Quellensteuerabrechnung klären Sie selber direkt mit der Steuerverwaltung oder Ihrem Treuhänder.
  • FAIRCLEAN teilen Sie baldmöglichst den Quellensteuer-Satz mit, damit dieser in den Lohnabrechnungen miteinberechnet werden kann.

FAIRCLEAN erledigt für Sie:

  • Die Sozialversicherungsbeiträge müssen mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren abgerechnet werden. FAIRCLEAN übernimmt für Sie das Ausfüllen des Anmeldeformulares
  • FAIRCLEAN erstellt Ende Jahr den Lohnausweis für Ihre Haushaltshilfe.

Mehrkosten 

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Von FairClean überzeugt?

Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.

FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

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Stunden

Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 64w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.