Quellensteuer 5%
Dieser Satz enthält sowohl die direkte Bundessteuer von 0.5% als auch die Kantons- und Gemeindesteuer von 4.5%. Da dieses Einkommen bei der ordentlichen Besteuerung ausser Betracht gelassen wird, fällt es zudem nicht unter die Progression.
Steuerbescheinigung
Damit die Steuerverwaltung sieht, dass das entsprechende Lohneinkommen bereits durch den Arbeitgeber versteuert wurde, ist diese Steuerbescheinigung einfach nur der Steuererklärung bei zu legen.
Ordentliches Abrechnungsverfahren - Abrechnung Quellensteuer
Bei der Anstellung von Haushaltshilfen ohne Schweizer-Pass oder Niederlassungsbewilligung Ausweis C wird es mit der Abrechnung im ordentlichen Abrechnungsverfahren aufwendiger.
- Bei der Steuerverwaltung muss ein Quellensteuerkontos eröffnet werden. Monatlich muss die Quellensteuer online abgerechnet werden.
- Zusätzlich benötigen Sie zwingend für diesen Vorgang eine persönliche Swiss-ID, falls Sie nicht bereits eine haben, können Sie diese hier beantragen. Die monatliche online Abrechnungen nehmen Sie als Arbeitgeber selber vor. Etwaige Fragen zur Quellensteuerabrechnung klären Sie selber direkt mit der Steuerverwaltung oder Ihrem Treuhänder.
- FAIRCLEAN teilen Sie baldmöglichst den Quellensteuer-Satz mit, damit dieser in den Lohnabrechnungen miteinberechnet werden kann.
FAIRCLEAN erledigt für Sie:
- Die Sozialversicherungsbeiträge müssen mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren abgerechnet werden. FAIRCLEAN übernimmt für Sie das Ausfüllen des Anmeldeformulares
- FAIRCLEAN erstellt Ende Jahr den Lohnausweis für Ihre Haushaltshilfe.