Wöchentliche Höchstarbeitszeit - Ruhezeit
Die Stellenprozente sind nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und die Ruhezeiten eingehalten werden.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit: 45 Stunden in der Industrie, 50 Stunden in Gewerbebetrieben
Ruhezeit: die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden muss eingehalten werden
Es ist also zu überprüfen, ob trotz Nebenjob, die wöchentliche Höchstarbeitzeit und die Ruhezeit eingehalten werden kann. Weiter ist zu beachten, dass die Leistung der Haushaltshilfe bei Ihrem Hauptarbeitgeber nicht unter der zusätzlichen Beschäftigung leidet.