Haftung bei Schäden durch Ihre Putzfrau
Schäden können nicht vom Lohn abgezogen werden!
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie einen Schaden ihrer Haushaltshilfe vom Lohn abziehen dürfen. Wer einen Schaden anrichtet, soll dafür auch geradestehen.
Angestellte können nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie absichtlich oder grob fahrlässig gehandelt haben OR 321e Absatz 1. Bei letzterem spielt eine entscheidende Rolle, wie qualifiziert und erfahren die einzelne Haushaltshilfe ist, wie viel diese verdient, wie hoch das Schadensrisiko ist und ob diese vom Arbeitgeber richtig instruiert und überwacht worden ist.
Betriebsrisiko
Massgebend sind immer die Umstände des konkreten Einzelfalls. Als Faustregel aber gilt: Angestellten mit tiefen Löhnen ist es in der Regel nicht oder nur in sehr geringem Masse zumutbar, das Betriebsrisiko mitzutragen.
Geringfügiges Entgelt
Als geringfügige Entgelte gelten Einkommen bis maximal CHF 2'300.00 pro Kalenderjahr und pro Arbeitsverhältnis.