Pflicht als Arbeitgeber

Monatliche Lohnabrechnungen und Steuerbescheinigung

Bei jeder Lohnauszahlung hat Ihre Haushaltshilfe einen gesetzlichen Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung, sowie Ende Jahr auf einen Lohnausweis oder eine Bescheinigung für die Steuerklärung.  OR Art. 323 b Abs. 1

In die monatlichen Lohnabrechnungen haben Sie und Ihre Haushaltshilfe jederzeit mit Ihrem persönlichen Login Einsicht.   

Bescheinigung für die Steuererklärung - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge

Durch die Abrechnung mit dem Vereinfachten Abrechnungsverfahren, profitiert der Arbeitnehmer gegenüber der ordentlichen Besteuerung von einem vielfach vorteilhaften Einheitssteuersatz von 5 %.
Dies gilt auch für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz. Dieser Satz enthält sowohl die direkte Bundessteuer von 0.5% als auch die Kantons- und Gemeindesteuer von 4.5%. Da dieses Einkommen bei der ordentlichen Besteuerung ausser Betracht gelassen wird, fällt es zudem nicht unter die Progression.

Damit die Steuerverwaltung sieht, dass das entsprechende Lohneinkommen bereits durch den Arbeitgeber versteuert wurde, muss Ihre Haushaltshilfe die Steuerbescheinigung einfach nur der Steuererklärung bei legen.
Diese Steuerbescheinigung wird ihr von der Ausgleichskasse zugestellt. Ein Lohnausweis wird damit hinfällig.

Lohnausweis - Ordentliches Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge

Werden die Sozialversicherungsbeiträge mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren abgerechnet, so muss Ende Jahr ein Lohnausweis erstellt werden.

FAIRCLEAN stellt den Lohnausweis gemäss den Lohnabrechnungen zusammen und stellt der Haushaltshilfe, dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin und der Steuerverwaltung diesen zu. 

 

 

 

 

 

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Faire und legale Anstellung ihrer Raumpflegerin

Faire Löhne für saubere Arbeit

In der Praxis werden in der Regel CHF 25.00 pro Stunde ausbezahlt.

Dieser Betrag liegt klar über dem Mindestlohn.

En süberi Sach!

Das sagen die Arbeitgeber über FairClean

Brantschen aus Gampel

Ich als Putzfee finde die online-Zeiterfassung genial und easy! Und die Lohnabrechnungen muss ich auch nicht mehr mühsam separat auf meinem PC abspeichern oder in einem Ordner klassieren. Mit meinem Login kann ich mir die Lohnabrechnungen jederzeit ansehen und fairclean sichert diese Daten 10 Jahre :-)

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Claudia, Gampel

Wir haben uns an Fairclean gewendet, als wir vor ein paar Jahren auf der Suche nach einer Putzfee waren. Kyra zeigte uns fachkundig die Regeln und Pflichten, sowie die Lohnabrechnungen, die mit der Anstellung einer Putzfee verbunden sind.  Die App, die nun zur Verfügung steht, hat die Stundenregistrierung und Bezahlung der Stunden noch einfacher gemacht. Neben der Unterstützung, die Kyra bei der Anstellung einer Putzfee gibt, hat sie uns auch sehr geholfen, als wir unerwartet eine neue Putzfee suchen mussten. Vielen Dank, Kyra, für deine engagierte Unterstützung. Wir empfehlen deine Fachkompetenz auf jeden Fall an jeden, der eine Putzfee anstellt.

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Nathan Metthez aus Visp

Kompetent und immer hilfsbereit. Ich kann diese Firma wirklich nur empfehlen. 

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Yolanda aus Naters

Ich musste aus gesundheitlichen Gründen eine Haushaltshilfe suchen. Doch dieses erwies sich nicht als eine einfache Sache. Doch jetzt habe ich eine hilfsbereite Fee gefunden. Aber jetzt kam ein weiteres Problem auf mich zu. Was muss ich genau machen um diese Frau rechtmässig anzumelden (Ausländerin) und auch AHV- und versicherungstechnisch abzusichern? Ich habe mich bei verschiedenen Organisationen erkundigt, aber niermand konnte oder wollte mir bei diesem Problem behilfich sein. Da hat mir jemand die Organisation von Frau Kyra Imhof empfohlen. Und siehe da, mein Problem war gelöst.
Nach einem einzigen Anruf war alles innert ein paar Tagen erledigt. Und was ich  wichtig und super finde, alles war sehr übersichtlich und für mich ältere Frau auf  meinem PC eingerichtet. Und ich weiss, dass ich mich bei einem Problem sofort an Frau Imhof wenden kann. Ich möchte mich bei Frau Imhof von Herzen bedanken und kann das nur weiterempfehlen

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Familie Steiner aus Brig-Glis

In der heutigen hektischen Zeit ist es fahrlässig Angestellte nicht ordnungshalber und sauber abzurechnen. Da oft die Zeit fehlt den mühsamen Papierkram zu erledigen, bin ich auf Fairclean gestossen. Mit nur ein paar Klicks hat man alles zusammen und man kann sich den schöneren Sachen im Leben widmen. Ich kann es nur jedem weiterempfehlen.

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K. aus Glis

Wir hatten schon mal eine Haushaltshilfe angestellt und den gesamten administrativen Aufwand selbst bewältigt, daher weiss ich um so mehr zu schätzen, dass durch Kyras Homepage und ihre Unterstützung, der Aufwand auf ein Minimum schwindet. Kompetent wird man durch die verschiedenen Dokumente geleitet und immer professionell und schnell durch Kyra unterstützt bei allen Fragen und Problemen. Vielen Dank!

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V. Ritz aus Bitsch

Danke liebe Kyra für deine hervorragende Unterstützung. Eine Putzfrau anzustellen ist mit grossem administrativem Aufwand verbunden. Mit deiner Hilfe und deiner ausgezeichneten Homepage war das sehr einfach und schnell erledigt. Immer wieder gerne. 

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Nichola aus Naters

Ich bin zu Fairclean gekommen, weil ich eine Raumpflegerin fair einstellen wollte und nicht die Zeit hatte, mich mit den Formalien auseinanderzusetzen. Ich bin so dankbar, dass Fairclean das für mich übernimmt! Die Webapp ist sehr intuitiv zu bedienen und leitet einen klar durch alle Schritte. Danach sind alle Dokumente sicher an einem Ort gespeichert und ich muss mich nicht mehr darum kümmern. Das Ganze ist super einfach und es erleichtert mich zu wissen, dass alles richtig gemacht wird. Ich werde auch sonst gut unterstützt, z.B. bei der Arbeitsbewilligung für meine ausländische Raumpflegerin. Fairclean ist nicht nur ein anonymes Web Interface - der Kundenservice dahinter ist klasse! Merci Fairclean!

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Gerda Welschen-Berchtold

Fairclean ist mehr als eine saubere Sache. Unkompliziert, einfach und äusserst praktisch zu bedienen. Die Betreiberin ist ausserdem bei Fragen und anderen Rückmeldungen immer innert praktischer Frist erreichbar. Fairclean erleichtert mir und meiner Familie das Leben, und dafür bin ich sehr dankbar!

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Weitere Kundenstimmen

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Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.

FairClean Lohnrechner

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Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.