Ich bin zu Fairclean gekommen, weil ich eine Raumpflegerin fair einstellen wollte und nicht die Zeit hatte, mich mit den Formalien auseinanderzusetzen. Ich bin so dankbar, dass Fairclean das für mich übernimmt! Die Webapp ist sehr intuitiv zu bedienen und leitet einen klar durch alle Schritte. Danach sind alle Dokumente sicher an einem Ort gespeichert und ich muss mich nicht mehr darum kümmern. Das Ganze ist super einfach und es erleichtert mich zu wissen, dass alles richtig gemacht wird. Ich werde auch sonst gut unterstützt, z.B. bei der Arbeitsbewilligung für meine ausländische Raumpflegerin. Fairclean ist nicht nur ein anonymes Web Interface - der Kundenservice dahinter ist klasse! Merci Fairclean!
Bescheinigung für die Steuererklärung - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge
Durch die Abrechnung mit dem Vereinfachten Abrechnungsverfahren, profitiert der Arbeitnehmer gegenüber der ordentlichen Besteuerung von einem vielfach vorteilhaften Einheitssteuersatz von 5 %.
Dies gilt auch für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz. Dieser Satz enthält sowohl die direkte Bundessteuer von 0.5% als auch die Kantons- und Gemeindesteuer von 4.5%. Da dieses Einkommen bei der ordentlichen Besteuerung ausser Betracht gelassen wird, fällt es zudem nicht unter die Progression.
Damit die Steuerverwaltung sieht, dass das entsprechende Lohneinkommen bereits durch den Arbeitgeber versteuert wurde, muss Ihre Haushaltshilfe die Steuerbescheinigung einfach nur der Steuererklärung bei legen.
Diese Steuerbescheinigung wird ihr von der Ausgleichskasse zugestellt. Ein Lohnausweis wird damit hinfällig.
Lohnausweis - Ordentliches Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge
Werden die Sozialversicherungsbeiträge mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren abgerechnet, so muss Ende Jahr ein Lohnausweis erstellt werden.
FAIRCLEAN stellt den Lohnausweis gemäss den Lohnabrechnungen zusammen und stellt der Haushaltshilfe, dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin und der Steuerverwaltung diesen zu.