Ich musste aus gesundheitlichen Gründen eine Haushaltshilfe suchen. Doch dieses erwies sich nicht als eine einfache Sache. Doch jetzt habe ich eine hilfsbereite Fee gefunden. Aber jetzt kam ein weiteres Problem auf mich zu. Was muss ich genau machen um diese Frau rechtmässig anzumelden (Ausländerin) und auch AHV- und versicherungstechnisch abzusichern? Ich habe mich bei verschiedenen Organisationen erkundigt, aber niermand konnte oder wollte mir bei diesem Problem behilfich sein. Da hat mir jemand die Organisation von Frau Kyra Imhof empfohlen. Und siehe da, mein Problem war gelöst.
Nach einem einzigen Anruf war alles innert ein paar Tagen erledigt. Und was ich wichtig und super finde, alles war sehr übersichtlich und für mich ältere Frau auf meinem PC eingerichtet. Und ich weiss, dass ich mich bei einem Problem sofort an Frau Imhof wenden kann. Ich möchte mich bei Frau Imhof von Herzen bedanken und kann das nur weiterempfehlen
Monatliche Lohnabrechnungen und Steuerbescheinigung
Bescheinigung für die Steuererklärung - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge
Durch die Abrechnung mit dem Vereinfachten Abrechnungsverfahren, profitiert der Arbeitnehmer gegenüber der ordentlichen Besteuerung von einem vielfach vorteilhaften Einheitssteuersatz von 5 %.
Dies gilt auch für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz. Dieser Satz enthält sowohl die direkte Bundessteuer von 0.5% als auch die Kantons- und Gemeindesteuer von 4.5%. Da dieses Einkommen bei der ordentlichen Besteuerung ausser Betracht gelassen wird, fällt es zudem nicht unter die Progression.
Damit die Steuerverwaltung sieht, dass das entsprechende Lohneinkommen bereits durch den Arbeitgeber versteuert wurde, muss Ihre Haushaltshilfe die Steuerbescheinigung einfach nur der Steuererklärung bei legen.
Diese Steuerbescheinigung wird ihr von der Ausgleichskasse zugestellt. Ein Lohnausweis wird damit hinfällig.
Lohnausweis - Ordentliches Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge
Werden die Sozialversicherungsbeiträge mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren abgerechnet, so muss Ende Jahr ein Lohnausweis erstellt werden.
FAIRCLEAN stellt den Lohnausweis gemäss den Lohnabrechnungen zusammen und stellt der Haushaltshilfe, dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin und der Steuerverwaltung diesen zu.