In der heutigen hektischen Zeit ist es fahrlässig Angestellte nicht ordnungshalber und sauber abzurechnen. Da oft die Zeit fehlt den mühsamen Papierkram zu erledigen, bin ich auf Fairclean gestossen. Mit nur ein paar Klicks hat man alles zusammen und man kann sich den schöneren Sachen im Leben widmen. Ich kann es nur jedem weiterempfehlen.
Bescheinigung für die Steuererklärung - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge
Durch die Abrechnung mit dem Vereinfachten Abrechnungsverfahren, profitiert der Arbeitnehmer gegenüber der ordentlichen Besteuerung von einem vielfach vorteilhaften Einheitssteuersatz von 5 %.
Dies gilt auch für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz. Dieser Satz enthält sowohl die direkte Bundessteuer von 0.5% als auch die Kantons- und Gemeindesteuer von 4.5%. Da dieses Einkommen bei der ordentlichen Besteuerung ausser Betracht gelassen wird, fällt es zudem nicht unter die Progression.
Damit die Steuerverwaltung sieht, dass das entsprechende Lohneinkommen bereits durch den Arbeitgeber versteuert wurde, muss Ihre Haushaltshilfe die Steuerbescheinigung einfach nur der Steuererklärung bei legen.
Diese Steuerbescheinigung wird ihr von der Ausgleichskasse zugestellt. Ein Lohnausweis wird damit hinfällig.
Lohnausweis - Ordentliches Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge
Werden die Sozialversicherungsbeiträge mit dem ordentlichen Abrechnungsverfahren abgerechnet, so muss Ende Jahr ein Lohnausweis erstellt werden.
FAIRCLEAN stellt den Lohnausweis gemäss den Lohnabrechnungen zusammen und stellt der Haushaltshilfe, dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin und der Steuerverwaltung diesen zu.