Einzelarbeitsvertrag OR 324a

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Lohnfortzahlung bei Krankheit nach dem Obligationenrecht Art. 324a. d.h. im ersten Anstellungsjahr ist die Lohnfortzahlung während drei Wochen und anschliessend für eine „angemessene längere Zeit“  100 % zu leisten.

Die Gerichtspraxis hat deshalb Skalen entwickelt, welche Auskunft geben über die Länge der minimalen Lohnfortzahlung bei Krankheit. Für das Wallis gilt die Berner Skala.
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht pro Dienstjahr und  entsteht in jedem neuen Dienstjahr von neuem. Der Anspruch besteht also nicht, wie häufig angenommen, pro Krankheitsereignis. Ist jemand wiederholt krank, besteht der Anspruch auf Lohfortzahlung gesamthaft nur einmal pro Dienstjahr. Die verschiedenen Krankheitstage vom Arbeitsplatz werden zusammengezählt.

Berner Skala

Im 1. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 3 Wochen
Im 2. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 1 Monat
Im 3. und 4. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 2 Monate
Im 5. bis 9. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 3 Monate
Im 10 bis 14. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 4 Monate
Im 15. bis 19. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 5 Monate
Im 20. bis 24. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 6 Monate
Im 25. bis 29. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 7 Monate
Im 30. bis 34. Dienstjahr Lohnfortzahlung für 8 Monate
ab dem 35. Dienstjahr  Lohnfortzahlung für 9 Monate

Konkretes Beispiel 

Ihre Angestellte ist in Ihrem Haushalt seit zwei Jahren tätig und bringt Ihnen ein Arztzeugnis wegen Krankheit für 4 Wochen. Dies bedeutet, dass wenn Ihre Angestellte z.B. 1 x pro Woche arbeitet, sie während den 4 Wochen ca. 4 x (je nach Monat, je nach Wochentag) 100% der Stunden, welche sie  normalerweise leistet, ausbezahlen. Ist ihre Angestellte für z.B. 8 Wochen krankgeschrieben, endet ihre Lohnfortzahlungspflicht nach 4 Wochen.

Wichtig zu wissen: ohne Arztzeugnis, keine Lohnfortzahlung

Weitere Möglichkeit - Abschluss Krankentaggeldversicherung

Sie als Arbeitgeber entschliessen sich eine Kranktentaggeldversicherung (KTG) abzuschliessen. Die Krankentaggeldversicherung ist fakultativ, insofern der Einzelarbeitsvertrag  von Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe unterschrieben wurde. Mit der Krankentaggeldversicherung sichern Sie sich selbst gegen die Lohnfortzahlungspflicht und Ihre Raumpflegerin vor längerem Lohnausfall ab.

Die Krankentaggeldversicherung ist aber nur fakultativ wenn zwischen Ihnen und Ihrer Raumpflegerin der Einzelarbeitsvertrag unterschrieben wurde. Wurde kein Einzelarbeitsvertrag unterschrieben, nur mündliche Abmachung, dann tritt automatisch der Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer Kanton Wallis, Artikel 17 in Kraft und des muss zwingend eine Krankentaggeldverischerung abgeschlossen werden. Ohne diesen Abschluss kann es für Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen.
 
Beim Abschluss einer Krankentaggeldversicherung, wird Ihnen eine monatliche Prämie in Rechnung gestellt. Bei der Lohnabrechnung wird der KTG-Beitrag paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. (½ Arbeitnehmer, ½ Arbeitgeber)
 
Beispiel:
Eine KTG-Versicherung bezahlt nach einer z.B. 30-tägige Wartefrist, 80% Lohnfortzahlung für die nächsten zwei Jahre.
 
Für die ersten 30 Tage hat der Arbeitgeber, also Sie, eine Lohnfortzahlungspflicht von 80 % für das reguläre Arbeitspensum. Danach übernimmt die Versicherung 80 % für 2 Jahre.
 
Bei Interesse dieser Variante, werden wir für Sie gerne zwei Offerte einholen. (info@fairundclean.ch)
 
Sie als Arbeitgeber entscheiden!

 

Bei FAIRCLEAN gibt es diese beiden Möglichkeiten;

Möglichkeit 1:  Einzelarbeitsvertrag nach OR 324a / Berner Skala
 
Möglichkeit 2:  Einzelarbeitsvertrag mit Abschluss Krankentaggeldversicherung   

 

 

Zurück
Faire und legale Anstellung ihrer Raumpflegerin

Faire Löhne für saubere Arbeit

In der Praxis werden in der Regel CHF 25.00 pro Stunde ausbezahlt.

Dieser Betrag liegt klar über dem Mindestlohn.

En süberi Sach!

Das sagen die Arbeitgeber über FairClean

Claudia, Gampel

Wir haben uns an Fairclean gewendet, als wir vor ein paar Jahren auf der Suche nach einer Putzfee waren. Kyra zeigte uns fachkundig die Regeln und Pflichten, sowie die Lohnabrechnungen, die mit der Anstellung einer Putzfee verbunden sind.  Die App, die nun zur Verfügung steht, hat die Stundenregistrierung und Bezahlung der Stunden noch einfacher gemacht. Neben der Unterstützung, die Kyra bei der Anstellung einer Putzfee gibt, hat sie uns auch sehr geholfen, als wir unerwartet eine neue Putzfee suchen mussten. Vielen Dank, Kyra, für deine engagierte Unterstützung. Wir empfehlen deine Fachkompetenz auf jeden Fall an jeden, der eine Putzfee anstellt.

Details

Familie Zenhäusern aus Glis

Dank der einfach zu bedienenden Anwendung und der persönlichen Unterstützung durch die Geschäftsführerin war der (nicht ganz übersichtliche) verwaltungstechnische Prozess der Anstellung unserer Putzfrau eine einfache Sache. Uns war jederzeit bewusst, welche Dokumente wir bei welcher Stelle einreichen mussten. Der Mustervertrag und die Stundenabrechnung über die App geben uns zudem die Sicherheit, dass wir alle rechtlichen Vorgaben erfüllen. Durch FAIRUNDCLEAN haben wir eine zuverlässige, effiziente und freundliche Putzhilfe gefunden.

Details

C. Visp

Sehr kompetente und prompte Beratung bei Fairclean. Die App bei Fairclean ist übersichtlich und einfach aufgebaut. Ich finde die stete Einsicht seitens Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffend geleisteter Stunden sehr vorteilhaft. Auch alle Dokumente sind schnell abrufbar. Zudem werden von Kyra die administrativen Arbeiten umgehend ausgeführt und sie steht bei offenen Fragen jederzeit gerne bereit für ausführliche Erklärungen.

Details

Brantschen aus Gampel

Ich als Putzfee finde die online-Zeiterfassung genial und easy! Und die Lohnabrechnungen muss ich auch nicht mehr mühsam separat auf meinem PC abspeichern oder in einem Ordner klassieren. Mit meinem Login kann ich mir die Lohnabrechnungen jederzeit ansehen und fairclean sichert diese Daten 10 Jahre :-)

Details

V. Ritz aus Bitsch

Danke liebe Kyra für deine hervorragende Unterstützung. Eine Putzfrau anzustellen ist mit grossem administrativem Aufwand verbunden. Mit deiner Hilfe und deiner ausgezeichneten Homepage war das sehr einfach und schnell erledigt. Immer wieder gerne. 

Details

Nichola aus Naters

Ich bin zu Fairclean gekommen, weil ich eine Raumpflegerin fair einstellen wollte und nicht die Zeit hatte, mich mit den Formalien auseinanderzusetzen. Ich bin so dankbar, dass Fairclean das für mich übernimmt! Die Webapp ist sehr intuitiv zu bedienen und leitet einen klar durch alle Schritte. Danach sind alle Dokumente sicher an einem Ort gespeichert und ich muss mich nicht mehr darum kümmern. Das Ganze ist super einfach und es erleichtert mich zu wissen, dass alles richtig gemacht wird. Ich werde auch sonst gut unterstützt, z.B. bei der Arbeitsbewilligung für meine ausländische Raumpflegerin. Fairclean ist nicht nur ein anonymes Web Interface - der Kundenservice dahinter ist klasse! Merci Fairclean!

Details

Yolanda aus Naters

Ich musste aus gesundheitlichen Gründen eine Haushaltshilfe suchen. Doch dieses erwies sich nicht als eine einfache Sache. Doch jetzt habe ich eine hilfsbereite Fee gefunden. Aber jetzt kam ein weiteres Problem auf mich zu. Was muss ich genau machen um diese Frau rechtmässig anzumelden (Ausländerin) und auch AHV- und versicherungstechnisch abzusichern? Ich habe mich bei verschiedenen Organisationen erkundigt, aber niermand konnte oder wollte mir bei diesem Problem behilfich sein. Da hat mir jemand die Organisation von Frau Kyra Imhof empfohlen. Und siehe da, mein Problem war gelöst.
Nach einem einzigen Anruf war alles innert ein paar Tagen erledigt. Und was ich  wichtig und super finde, alles war sehr übersichtlich und für mich ältere Frau auf  meinem PC eingerichtet. Und ich weiss, dass ich mich bei einem Problem sofort an Frau Imhof wenden kann. Ich möchte mich bei Frau Imhof von Herzen bedanken und kann das nur weiterempfehlen

Details

K. aus Glis

Wir hatten schon mal eine Haushaltshilfe angestellt und den gesamten administrativen Aufwand selbst bewältigt, daher weiss ich um so mehr zu schätzen, dass durch Kyras Homepage und ihre Unterstützung, der Aufwand auf ein Minimum schwindet. Kompetent wird man durch die verschiedenen Dokumente geleitet und immer professionell und schnell durch Kyra unterstützt bei allen Fragen und Problemen. Vielen Dank!

Details

Nathan Metthez aus Visp

Kompetent und immer hilfsbereit. Ich kann diese Firma wirklich nur empfehlen. 

Details
Weitere Kundenstimmen

Von FairClean überzeugt?

Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.

FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

CHF
Stunden

Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
Details anzeigen

CHF 0.00
CHF 0.00 pro Stunde
inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.