Wichtig !

Arbeitsbewilligung

Sie als Arbeitgeber/-in sind sich bewusst, dass Sie die volle Verantwortung tragen, sich um die Aufenthaltsbewilligung- und die Arbeitsbewilligung Ihrer Haushaltshilfe zu kümmern. Verlangen Sie eine Kopie des Identitätsnachweises.

Identitätsnachweis

Lassen Sie sich von Ihrer Raumpflegerin / Ihrem Raumpfleger eine Kopie ihres Identitätsnachweises geben. Denn es liegt in Ihrer Verantwortlichkeit als Arbeitgeber/-in die Gültigkeit zu überprüfen.

Wenn Ihre Raumpflegerin / Ihr Raumpfleger einen Schweizerpass oder eine Niederlassungsbewilligung Ausweis C besitzt, dann müssen Sie als Arbeitgeber/-in sich um keine weitere Bewilligung kümmern.

Hat Ihre Raumpflegerin / Ihr Raumpfleger eine Aufenthaltsbewilligung Ausweis B ohne Erwerbstätigkeit, dann muss auf der Gemeinde zuerst eine Bewilligung beantragt werden. Beschäftigen Sie Ihre Raumpflegerin / Ihren Raumpfleger ohne Bewilligung auf Erwerbstätigkeit, so machen Sie sich als Arbeitgeber/-in strafbar und Ihre Raumpflegerin / Ihr Raumpfleger kann die Aufenthaltsbewilligung verlieren.


Hat Ihre Raumpflegerin / Ihr Raumpfleger eine Aufenthaltsbewilligung Ausweis B mit Erwerbstätigkeit, so weisen Sie als Arbeitgeber/-in bitte Ihre Raumpflegerin / Ihren Raumpfleger darauf hin, dass sie eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde hat und sie ihren neuen oder weiteren Arbeitgeber melden muss.

Hat Ihre Raumpflegerin / Ihr Raumpfleger eine Grenzgängerbewilligung Ausweis G, dann ist wichtig zu wissen, dass Sie als Arbeitgeber/-in zusammen mit der Raumpflegerin/dem Raumpfleger eine Arbeitsbewilligung bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen.

Detailliertere Auskunft dazu, erhalten Sie nach dem Login während dem Registrierungsprozess auf der Webapplikation. 
 

Kosten und Verantwortlichkeit Arbeitsbewilligung

Die Kosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Diese Kosten werden meistens von der Arbeitgeberin / dem Arbeitgeber getragen, man kann sich die Kosten aber auch aufteilen.
Jeder einzelne Arbeitgeber/-in muss sich um dies kümmern, d.h. wenn die Raumpflegerin / der Raumpfleger z.B. drei Arbeitgeber hat, kann man sich nicht darauf beziehen, ja aber sie/er hat beim anderen Arbeitgeber/-in bereits eine Bewilligung. Jeder einzelne Arbeitgeber ist hierfür verantwortlich und muss diese beantragen. Ohne diese Arbeitsbewilligung machen Sie sich als Arbeitgeber/-in und die Raumpflegerin / der Raumpfleger als Arbeitnehmer/-in strafbar.

Wir von der FAIRCLEAN GmbH übernehmen keine Verantwortung über jegliche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen in der Schweiz. Dies liegt ganz in der Verantwortlichkeit von Ihnen als Arbeitgeber.

Informationen einholen

Holen Sie sich weitere Informationen bei Ihrer Gemeinde ein. Diese wird Ihnen detailliert Auskunft geben können. Ebenso wenn Ihre Raumpflegerin / Ihr Raumpfleger eine hier nicht erwähnte Bewilligung hat.



 

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Wir begleiten Sie Klick für Klick zum legalen Arbeitsverhältnis - wir unterstützen Sie beim Anmelden, beim Verwalten und Abrechnen - Schwarzarbeit ist kein Thema.

FairClean Lohnrechner

Wieviel möchten Sie Ihrer Haushaltshilfe bezahlen?

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Kosten pro Monat

Diese Lohnkosten sind berechnet für eine verbreitete Ausgangslage; Alter zwischen 25 + 65w/65m, ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft, 4 Wochen Ferien, weniger als 8 h Arbeitsleistung pro Woche, ohne Wegentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (Quellensteuer 5%).
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inkl. Sozialleistungen ( AHV, IV, EO, ALV, FAK), Quellensteuer, Unfallversicherung und Dienstleistung FAIRCLEAN

Wie viel kostet die Dienstleistung bei FAIRCLEAN?

Pro Kalenderjahr kostet Sie die Dienstleistung CHF 160.00 inkl. MWST. pro Haushaltshilfe (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»).

Wie viel kostet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 100.00, auch wenn Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. (diese Kosten sind im detaillierten Lohnrechner mit einberechnet, siehe «Details anzeigen»)

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?

Ende Kalenderjahr per 31.12. stellen wir für Sie alles zusammen für die Lohndeklaration bei der Ausgleichskasse. Sie drucken den FAIRCLEAN-Beleg aus und versenden diesen zusammen mit dem Formular welches Sie von der Ausgleichskasse gegen Mitte Dezember zugestellt bekommen haben, an die Ausgleichskasse. Im Verlaufe vom Januar/Februar erhalten Sie die Abrechnung für die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer von der Ausgleichskasse zugestellt. (diese Beiträge sind im detaillierten Lohnrechner gut ersichtlich, siehe «Details anzeigen»)

Ab welcher Lohnsumme müssen Sozialversicherungsbeiträge in Privathaushalten abgerechnet werden?

Ab dem ersten Rappen sind Sie als Arbeitgeber/-in verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Haushaltshilfe abzurechnen. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn entspricht dem Lohn vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen. Der ausbezahlte Lohn entspricht dem Nettolohn, oft auch Barlohn genannt.