Alle Arbeitnehmer/innen in der Schweiz haben ein Recht auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Jugendliche bis zum 20. Altersjahr haben ein Anrecht auf fünf bezahlte Wochen Ferien.
Der Arbeitgeber muss auch für Stundenlöhner Ferien einplanen. Während dieser Zeit steht Ihnen Ihre Haushaltshilfe nicht zur Verfügung.
Stundenlöhner erhalten während ihren Ferien keine Löhne. Aufgrund dessen wird der Ferienzuschlag dazugerechnet. Bei 4 Wochen Ferien ist dies ein Ferienzuschlag von 8.33%, bei 5 Wochen Ferien ein Zuschlag von 10.64%.