<?xml version="1.0"?>
<rss version="2.0">
	<channel>
		<title>Sie haben einen fairen Arbeitgeber | FairClean GmbH</title>
		<link>https://www.fairundclean.ch/?id=32</link>
		<description></description>
		<pubDate>Sun, 05 Apr 2026 16:20:36 +0200</pubDate>
		<category>FairClean GmbH</category>
		<item>
			<link>https://www.fairundclean.ch/allgemein/blog/muss-ich-den-lohn-weiterbezahlen,-wenn-meine-putzfrau-wegen-krankheit-ausfaellt-18</link>
			<title>Muss ich den Lohn weiterbezahlen, wenn meine Putzfrau wegen Krankheit ausfällt?</title>
			<description>&lt;p&gt;Ja&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Möglichkeit:&lt;br /&gt;
Im ersten Anstellungsjahr ist die Lohnfortzahlung während drei Wochen und anschliessend für eine &amp;bdquo;angemessene längere Zeit&amp;ldquo;&amp;nbsp; 100 % zu leisten. Die Gerichtspraxis hat deshalb Skalen entwickelt, welche Auskunft geben über die Länge der minimalen Lohnfortzahlung bei Krankheit. Für das Wallis gilt die Berner Skala.&lt;br /&gt;
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht pro Dienstjahr und&amp;nbsp; entsteht in jedem neuen Dienstjahr von neuem. Der Anspruch besteht also nicht, wie häufig angenommen, pro Krankheitsereignis. Ist jemand wiederholt krank, besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung gesamthaft nur einmal pro Dienstjahr. Die verschiedenen Krankheitstage vom Arbeitsplatz werden zusammengezählt.&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Berner Skala&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;DienstjahrLohnfortzahlung&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im 1. Dienstjahr&amp;nbsp; 3 Wochen&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im 2. Dienstjahr&amp;nbsp; 1 Monat&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im 3. und 4. Dienstjahr&amp;nbsp;&amp;nbsp; 2 Monate&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im 5. bis 9. Dienstjahr&amp;nbsp;&amp;nbsp; 3 Monate&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im 10 bis 14. Dienstjahr&amp;nbsp;&amp;nbsp; 4 Monate&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im 15. bis 19. Dienstjahr&amp;nbsp;&amp;nbsp; 5 Monate&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im 20. bis 24. Dienstjahr&amp;nbsp;&amp;nbsp; 6 Monate&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im 25. bis 29. Dienstjahr&amp;nbsp;&amp;nbsp; 7 Monate&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im 30. bis 34. Dienstjahr&amp;nbsp;&amp;nbsp; 8 Monate&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Vom 35. Dienstjahr an&amp;nbsp;&amp;nbsp; 9 Monate&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Beispiel:&lt;br /&gt;
Ihre Angestellte ist in Ihrem Haushalt seit zwei Jahren tätig und bringt Ihnen ein Arztzeugnis wegen Krankheit für 4 Wochen, dies bedeutet dann, dass wenn Ihre Angestellte z.B. 1 x die Woche kommt, Sie während den 4 Wochen ca. 4 x (je nach Monat, je nach Wochentag) 100 % der Stunden, welche sie normalerweise leistet ausbezahlen.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Wenn Ihre Raumpflegerin aber ein Arztzeugnis von 8 Wochen bringt, endet Ihre Lohnfortzahlungspflicht nach 4 Wochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig zu wissen: ohne Arztzeugnis, keine Lohnfortzahlung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Möglichkeit:&lt;br /&gt;
Sie als Arbeitgeber entschliessen sich eine Kranktentaggeldversicherung (KTG) abzuschliessen. Die Krankentaggeldversicherung ist fakultativ, insofern der Einzelarbeitsvertrag&amp;nbsp; von Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe unterschrieben wurde. Mit der Krankentaggeldversicherung sichern Sie sich selbst gegen die Lohnfortzahlungspflicht und Ihre Raumpflegerin vor längerem Lohnausfall ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Krankentaggeldversicherung ist aber nur fakultativ wenn zwischen Ihnen und Ihrer Raumpflegerin der Einzelarbeitsvertrag unterschrieben wurde. Wurde kein Einzelarbeitsvertrag unterschrieben, nur mündliche Abmachung, dann tritt automatisch der Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer Kanton Wallis, Artikel 19 in Kraft und des muss zwingend eine Krankentaggeldverischerung abgeschlossen werden. Ohne diesen Abschluss kann es für Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen.&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Beim Abschluss einer Krankentaggeldversicherung, wird Ihnen eine monatliche Prämie in Rechnung gestellt. Bei der Lohnabrechnung wird der KTG-Beitrag paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. (&amp;frac12; Arbeitnehmer, &amp;frac12; Arbeitgeber)&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Beispiel:&lt;br /&gt;
Eine KTG-Versicherung bezahlt nach einer z.B. 30-tägige Wartefrist, 80% Lohnfortzahlung für die nächsten zwei Jahre.&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Für die ersten 30 Tage hat der Arbeitgeber, also Sie, eine Lohnfortzahlungspflicht von 80 % für das reguläre Arbeitspensum. Danach übernimmt die Versicherung 80 % für 2 Jahre.&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Bei Interesse dieser Variante, werden wir für Sie gerne eine Offerte einholen.&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Sie als Arbeitgeber entscheiden!&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Möglichkeit 1: &amp;nbsp;Einzelarbeitsvertrag nach OR 324a / Berner Skala&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Möglichkeit 2:&amp;nbsp; Einzelarbeitsvertrag mit Abschluss Krankentaggeldversicherung&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 21 Aug 2020 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://www.fairundclean.ch/allgemein/blog/hat-meine-haushaltshilfe-im-stundenlohn-anrecht-auf-ferienbezug-17</link>
			<title>Hat meine Haushaltshilfe im Stundenlohn Anrecht auf Ferienbezug?</title>
			<description>&lt;p&gt;Alle Arbeitnehmer/innen in der Schweiz haben ein Recht auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Jugendliche bis zum 20. Altersjahr haben ein Anrecht auf fünf bezahlte Wochen Ferien.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Arbeitgeber muss auch für Stundenlöhner Ferien einplanen. Während dieser Zeit steht Ihnen Ihre Haushaltshilfe nicht zur Verfügung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Stundenlöhner erhalten während ihren Ferien keine Löhne. Aufgrund dessen wird der Ferienzuschlag dazugerechnet. Bei 4 Wochen Ferien ist dies ein Ferienzuschlag von 8.33%, bei 5 Wochen Ferien ein Zuschlag von 10.64%.&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 21 Aug 2020 00:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://www.fairundclean.ch/allgemein/blog/arbeitszeugnis-fuer-ihre-haushaltshilfe-in-wenigen-minuten-19</link>
			<title>Arbeitszeugnis für Ihre Haushaltshilfe ?in wenigen Minuten</title>
			<description></description>
			<pubDate>Tue, 10 Mar 2020 00:00:00 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<link>https://www.fairundclean.ch/allgemein/blog/was-ist-ein-fairer-lohn-fuer-eine-putzfrau-16</link>
			<title>Was ist ein fairer Lohn für eine Putzfrau?</title>
			<description>&lt;p&gt;Praesent commodo cursus magna, vel scelerisque nisl consectetur et. Donec ullamcorper nulla non metus auctor fringilla. Nullam id dolor id nibh ultricies vehicula ut id elit. Etiam porta sem malesuada magna mollis euismod.&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 10 Mar 2020 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.fairundclean.ch/writable/media/1582095959-unsplash_5245b69bc5330_1.jpg" length="303182" type="image/jpeg">
</enclosure>
		</item>
	</channel>
</rss>
